EU-Kohle

Apple parkt Geld für Steuernachzahlung auf Treuhandkonto

Apple will nach der Entscheidung der EU-Kommission, eine Nachzahlung von potenziell mehr als 13 Mrd. Euro in Irland zunächst keine Korrekturen in der Bilanz vornehmen. In einem Brief an Investoren zeigte sich der iPhone-Konzern in der Nacht zum Mittwoch zuversichtlich, dass die Nachforderung vor Gericht gekippt wird. "Wir gehen aktuell nicht davon aus, dass sich diese Entscheidung im weiteren auf unsere Steuerquote auswirken wird." Apple meldete für das vergangenen Quartal eine konzernweite Steuerquote von 25,5 Prozent - in etwa auf seinem üblichen Niveau.

Zugleich kündigte Apple an, dass ein bisher noch nicht feststehender Betrag im Zusammenhang mit der Brüsseler Entscheidung auf einem Treuhandkonto geparkt werden solle. Der Konzern wiederholte die Kritik, dass die von Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager genannte Steuerquote von 0,005 Prozent für eine der irischen Töchter im Jahr 2014 "extrem irreführend" sei. Apple habe auf die Gewinne der Firma Steuern in Höhe von 400 Mio. Dollar (358 Mio. Euro) in Irland und weitere 400 Millionen Dollar in den USA bezahlt. Die Kommission hatte am Dienstag die Steuervereinbarungen von Apple in Irland für unerlaubte Beihilfen in Höhe von bis zu 13 Mrd. Euro erklärt und ihre Rückzahlung samt Zinsen angeordnet. Zugleich warf sie Apple vor, die Verwaltungssitze, denen ein Großteil der Gewinne aus dem Handelsgeschäft in Irland zugewiesen worden sei, hätten nur auf dem Papier existiert. Apple will gegen die Entscheidung vor Gericht ziehen und stellt sich auf eine jahrelange Auseinandersetzung ein.

Keine Deals in Österreich

Ein umstrittener Steuerdeal, wie ihn Irland mit dem US-Computerkonzern Apple abgeschlossen hat, wäre in Österreich nicht möglich. Das sagte eine Sprecherin des Finanzministeriums am Mittwoch zur APA. Es gebe hierzulande keine Vereinbarungen mit Unternehmen, „in denen irgendwelche steuerlichen Vorteile zugesagt werden oder wurden“. Das Ressort von Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) begrüßt die gestrige Entscheidung der EU-Kommission. Brüssel hat den Steuerdeal von Apple mit der irischen Regierung gekippt und das Land zu einer Steuerrückforderung von 13 Mrd. Euro verpflichtet. Der milliardenschwere iPhone-Produzent habe in Irland seit 1991 nur einen sehr viel geringeren Steuersatz als andere Unternehmen bezahlt; 2014 waren es nur noch 0,005 Prozent. Sowohl Apple als auch Irland wollen die Entscheidung aus Brüssel anfechten.

Das österreichische Finanzministerium begrüßt die Entscheidung der Kommission. Das Ministerium habe sich in den vergangenen Jahren auf nationaler und internationaler Ebene dafür eingesetzt, aggressive Steuerpraktiken zu vermeiden. „Wir haben viele Steuerschlupflöcher geschlossen“, daneben gebe es auch einige Pilotprojekte. Um die redlichen Steuerzahler zu schützen, kämpfe die heimische Finanz entschlossen gegen Steuerbetrug und -vermeidung. Konzerne sind in Österreich umsatzsteuerpflichtig - und zwar unabhängig davon, ob sie hier ansässig sind oder nicht. Es kommt auf den Liefer- bzw. Leistungsort an, erklärte das Ministerium.

Weiters müssen Konzerne Lohnabgaben für ihre Dienstnehmer in Österreich abführen und sind bei Gewinnen österreichischer Tochtergesellschaften und Betriebsstätten körperschaftssteuerpflichtig. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) beträgt in Österreich 25 Prozent. Bei den Unternehmenssteuern gibt es in Europa große Unterschiede. Der Schnitt liegt laut einer Aufstellung des Wirtschaftsprüfungskonzerns KPMG bei 22,1 Prozent. Besonders hoch sind die Abgabenquoten in Belgien (knapp 34 Prozent) und Frankreich (33,3 Prozent). In Irland sind es hingegen nur 12,5 Prozent, in Bulgarien 10 Prozent. Die Kanalinsel Guernsey verlangt gar nichts, auch nicht die Isle of Man.

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