Apple demonstrates phone repair service in Sunnyvale, California
© REUTERS / STEPHEN LAM

B2B

Apple verklagt Handy-Reparaturshop und verliert

Ein kleiner norwegischer Reparatur-Shop war von Apple auf Unterlassung und Schadenersatz geklagt worden, weil er aus Asien iPhone-Ersatzdisplays bestellte und diese bei Reparaturaufträgen verwendete. Apple sah seine Markenrechte verletzt, da es sich dabei um Fälschungen handle. Dem Händler namens Henrik Huseby zufolge stammen die Displays aus Geräten, die überholt bzw. aufgrund anderer Defekte auseinandergenommen wurden.

Darüber hinaus habe er Kunden nie suggeriert, dass es sich um Original-Apple-Bauteile mit Apple-Garantie handle. Abgesehen davon, dass es eingebaut ohnehin nicht sichtbar ist, war das darauf vorhandene Logo deswegen übermalt. Original-Ersatzteile können Reparatur-Händler nur über Apple bekommen - und das auch das nur, wenn sie sich als autorisierter Reparatur-Anbieter gegen Entgelt von Apple zertifizieren lassen.

Apple argumentiert dies immer mit der Qualitätssicherung. In der Realität geht es dem Hersteller nach Ansicht von Kritikern aber darum, die absolute Kontrolle bzw. ein Monopol auf das Reparatur-Geschäft zu etablieren. Vor allem kleinere, unabhängige Anbieter tun sich mit den Vorgaben und den hohen Einkaufspreisen für Apple-Ersatzteile schwer. Apple schreckt nicht davor zurück, diese zu verklagen.

Zoll schwärzte Händler bei Apple an

Im aktuellen Fall war die Sache aufgeflogen, weil der Zoll Apple verständigte, nachdem 63 Ersatz-Displays für 6 und iPhone 6s bei der Einfuhr hängenblieben. Ein norwegisches Gericht wies Apples Klage nun aber ab. Zum einen sei es einem norwegischen Händler nicht verboten, Displays eines asiatischen Herstellers zu importieren, die 100 Prozent kompatibel und identisch zu Apples iPhone-Screens seien.

Als rechtlich problematisch bewertete das Gericht den Umstand, dass aus Asien runderneuerte Displays mit Apple-Logo eingeführt wurden. Das sei mit dem europäischen Markenrecht eigentlich nicht vereinbar. Da das Logo im verbauten Zustand für Kunden aber ohnehin nicht sichtbar sei, könne auch keine Markenrechtsverletzung stattgefunden haben. Ein unabhängiger Händler wie Huseby habe zudem kaum Möglichkeiten an Ersatzbauteile zu kommen, teilte das Gericht mit. Apple hat den Fall bei einem höheren Gericht beeinsprucht.

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Martin Jan Stepanek

martinjan

Technologieverliebt. Wissenschaftsverliebt. Alte-Musik-Sänger im Vienna Vocal Consort. Mag gute Serien. Und Wien.

mehr lesen
Martin Jan Stepanek

Kommentare