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Prozess

Apple wegen Absprachen bei eBooks vor Gericht

Als Apple 2010 mit seinem iPad herauskam, dominierte Amazon das Geschäft mit digitalen Büchern. Der weltgrößte Online-Einzelhändler verkaufte dabei aktuelle Bestseller für seine Kindle-Lesegeräte besonders günstig zum Preis von 9,99 Dollar. Dabei zahlte Amazon den Verlagen beim Einkauf der Titel einige Dollar pro E-Book mehr, wie aus Unterlagen zum Verfahren bekanntwurde.Die Buchbranche war dennoch unzufrieden, weil sie die Preisvorstellungen der Leser unter Druck sah.

Buchpreisbindung
Deshalb sahen die Verlage den Markteintritt von Apple als Chance auf einen Gegenpol zu Amazon. Unter der Regie von Apple-Gründer Steve Jobs einigte sich der Konzern mit den US-Verlagen auf ein sogenanntes „Agentur-Modell" - ähnlich der deutschen Buchpreisbindung. Dabei bestimmen die Verlage den Preis. Apple sicherte sich die übliche Kommission von 30 Prozent.

Damit verdienten die Verlage zunächst zwar teilweise weniger als bei den Geschäften mit Amazon, hatten aber die Aussicht auf langfristig höhere Preise. Denn zugleich gab es eine Klausel, dass kein anderer Händler die Bücher günstiger bekommen konnte als Apple. Damit musste auch Amazon schnell auf das neue Modell wechseln.

Behördendruck
Das US-Justizministerium und Staatsanwälte von mehr als 30 US-Bundesstaaten gingen im vergangenen Jahr gegen die Praxis vor. Sie argumentieren, dass US-Verbraucher deswegen Millionen Dollar mehr für elektronische Bücher bezahlt hätten. Die besonderen Konditionen in den Deals zwischen Apple und der Buchbranche wurden inzwischen abgeschafft.

Apple bleibt hart
Nach und nach gingen alle betroffenen Verlage Vergleiche mit den Behörden ein, zuletzt erklärte sich Penguin im Mai zur Zahlung von 75 Millionen Dollar bereit. Apple-Chef Tim Cook lehnt diesen Weg jedoch strikt ab. Apple habe nichts falsch gemacht und stattdessen für mehr Wettbewerb gesorgt, erklärt er. Der Konzern weist jede Schuld von sich. Das Verfahren ist auf rund drei Wochen angesetzt. Der Fall wird nicht von Geschworenen, sondern von Richterin Denise Cote entschieden.

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