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Kongress

Hälfte bucht online - Hoteliers wollen booking.com klagen

Die heimischen Hoteliers wollen bei der Vermarktung ihrer Zimmer via Online-Buchungsplattformen die Preishoheit zurück. „Aktuell überlegen wir gemeinsam mit dem Fachverband der Hotellerie in der Wirtschaftskammer, gegen Booking.com eine Klage bei den Kartellbehörden einzureichen“, sagte der Generalsekretär der Österreichischen Hoteliervereinigung, Markus Gratzer, beim Kongress in Zell am See.

Gegen Bestpreisklausel

Konkret soll dabei gegen die sogenannte „Bestpreisklausel“ geklagt werden, wonach das europäische Internet-Buchungsportal Booking.com als Vertriebspartner immer den günstigsten Zimmerpreis anbieten darf. „Es soll in der Hoheit des Betriebes liegen, die Freiheit zu haben, welchen Preis er wann vergibt“, so Gratzer heute, Montag. Die Hoteliers wollen ihre Zimmerpreise aktiv steuern und optimieren können. Derzeit dürfen sie die Preise von Booking.com auf der hoteleigenen Homepage nicht unterbieten.

„In Deutschland hat das Bundeskartellgericht die Bestpreisklausel vor Weihnachten verboten, in Frankreich gibt es ein Gesetz, das diese Preisparität untersagt“, berichtete Gratzer und forderte gleiche Bedingungen für die heimischen Hoteliers. Deutsche und französische Hotels müssen der Reiseplattform nicht mehr die jeweils günstigsten Preise garantieren. Die ÖHV habe bereits 2012 bei der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) Beschwerde gegen die Bestpreisklausel eingelegt.

11.000 Airbnb-Angebote in Wien

Europaweit buchen über 50 Prozent der Gäste ihren Aufenthalt online, wie aus einer Studie der Österreichischen Hoteliervereinigung und des Unternehmensberaters Roland Berger hervorgeht. „Wir wollen gleiche Bedingungen, damit wir die gleiche Flexibilität haben, kurzfristig Preisaktionen zu machen“, sagte die Obfrau der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich, Petra Nocker-Schwarzenbacher.

Aber auch Konkurrenten wie Airbnb sorgen für Preisdruck. „In Wien gehen wir von etwa 11.000 Betten aus, die via Airbnb angeboten werden“, umriss Gratzer das Ausmaß des Wettbewerbs. Dabei würden rechtliche Grauzonen ausgenützt, wie es der traditionellen Hotellerie nicht möglich ist. Die Privatquartieranbieter sind weder mit behördlichen Auflagen noch mit hohen Abgaben belastet. Die Hotelbranche fühlt sich eigenen Angaben zufolge diskriminiert. Airbnb sei mittlerweile zu einem Milliardengeschäft geworden, so der ÖHV-Generalsekretär.

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