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Deutschland

Kartellamt untersagt Hotelportal HRS Bestpreisklauseln

Das Buchungsportal darf sich damit nicht mehr von den Hotels vertraglich die günstigsten Hotelpreise und die besten Buchungs- und Stornierungskonditionen im Internet garantieren lassen. Gleichzeitig leitete die Wettbewerbsbehörde Verfahren wegen vergleichbarer Klauseln in den Verträgen der Buchungsportale Booking und Expedia ein, wie sie am Freitag mitteilte.

Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, betonte: „Bestpreisklauseln bei Buchungsportalen im Internet sind nur auf den ersten Blick vorteilhaft für den Verbraucher. Letztlich verhindern die Klauseln, dass an anderer Stelle niedrigere Hotelpreise angeboten werden können.“ Das Kartellamt untersagte die Durchführung der Klausel und verpflichtete das Unternehmen, sie bis zum 1. März 2014 aus den Verträgen mit deutschen Hotels zu entfernten. Gegen die Verfügung kann HRS allerdings Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.

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