Deutschland

Musikindustrie hofft auf YouTube-Prozess

Der Bundesverband Musikindustrie erhofft sich vom Hamburger YouTube-Prozess neue Orientierung im Streit um das Urheberrecht im Internet. „Das wird zur Klärung dieses sehr komplexen juristischen Bereichs beitragen“, sagte der Geschäftsführer des Bundesverbands Musikindustrie (BVMI), Florian Drücke, vor dem am Freitag erwarteten Urteil. „Deswegen sind wir da sehr gespannt.“ Der Verbandsvorsitzende Dieter Gorny fügte auf der Jahrespressekonferenz am Donnerstag hinzu, das Verfahren der Musik-Verwertungsgesellschaft Gema gegen YouTube mache den Kernkonflikt in der Urheberrechtsdebatte sichtbar.

Das Hamburger Landgericht hat vordergründig darüber zu entscheiden, ob das Google-Tochterunternehmen YouTube auf Verlangen der Gema zwölf urheberrechtlich geschützte Titel sperren muss und die Videoclips auch künftig nicht mehr zugänglich machen darf. Der Richterspruch dürfte aber über diese Lieder hinaus eine große Tragweite haben. Ein juristischer Erfolg der Gema würde ihren Anspruch stärken, dass das Videoportal eine dauerhafte Vereinbarung zur Vergütung von Urheberrechten schließen muss.

Werbefinanziert
Die Gema betrachtet YouTube als einen werbefinanzierten Streaming-Dienst. Mit Musik-Streaming-Diensten hat die Gema bereits feste Zahlungsvereinbarungen getroffen. So entrichten Simfy und Deezer einen festen Betrag für jeden Song, der von den Nutzern dieser Abonnement-Dienste angehört wird. Als Streaming wird die direkte Übertragung von Musik im Internet bezeichnet. Diese Alternative zum Herunterladen von Musikdateien gilt als besonders zukunftsträchtig.

Zum Hamburger Prozess kam es, weil sich Gema und YouTube nicht über Zahlungen für Musikclips einigen konnten. Ein vorläufiger Vertrag zwischen beiden Seiten lief 2009 aus. Danach hat YouTube nach Ansicht der Verwertungsgesellschaft nicht die Lizenz, um urheberrechtlich geschützte Musiktitel weiter zur Verfügung zu stellen. Der Google-Dienst sieht sich aber als eine neutrale Plattform, die ihren Nutzern nur die technischen Möglichkeiten bereitstellt - die rechtliche Verantwortung für das Hochladen der Videos liege demnach allein bei den Nutzern.

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