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Ermittlungen

Onlinehandel: "Preisabsprachen treffen uns alle"

Die Wettbewerbsbehörde (BWB) untersucht seit einiger Zeit den Verdacht, dass Hersteller, Lieferanten und Händler den Wettbewerb im Internet beschränken. "Preisabsprachen treffen uns alle als Konsumenten", sagte BWB-Chef Theodor Thanner am Dienstag bei einer Veranstaltungsreihe der Behörde. Als Beispiel nannte Thanner Waschmaschinen. Auf der Preisvergleichsplattform geizhals.at werde ein Frontlader seit zwei Jahren um 799 Euro angeboten. Nur an wenigen Tagen sei der Preis kurz unterschritten worden, so Thanner. Für ihn liegt nahe, dass der jeweilige Händler dann einen Hinweis vom Lieferanten bekommen hat. Aktuell kostet das Gerät bei zehn Anbietern auf den Cent genau gleich viel - nämlich 799 Euro. "Das kann wettbewerblich relevant sein", so der Behördenleiter.

Die BWB hat bisher fünf Fälle im Bereich des Onlinehandels abgeschlossen. Die größte Strafe entfiel mit 1,23 Mio. Euro auf die Elektrohandelskette MediaSaturn. Weitere Causen seien noch anhängig, so der BWB-Emittler Ralph Taschke. Betroffen waren bisher hauptsächlich Produkte der Elektronikindustrie. Eine Ursache für die Wettbewerbsproblematik im Internet liegt laut dem Juristen Martin Eckel am Onlinehandel selbst. Kunden würden oft in stationären Geschäften Beratungsdienstleitungen in Anspruch nehmen und dann im Internet bestellen. Die Hersteller und Händler versuchten sich mit Beschränkungen gegen Trittbrettfahrer und Beratungsklau zu schützen. Ein generelles Verbot des Internethandels sei aber zu schwerwiegend, so Eckel. Eine mögliche Lösung wäre eine Beratungsprämie für stationäre Händler, diese müsste aber unabhängig von Umsatz und Stückzahl sein.

Eberhard Temme vom deutschen Bundeskartellamt erzählte von prominenten Fällen in Deutschland, darunter auch von den Ermittlungen gegen Adidas. Abgestellt worden sei auch ein umstrittenes Doppelpreis-System, bei dem es für Online-Verkäufe deutlich geringere Rabatte gegeben habe. Damit sei der Verkauf übers Internet unrentabel und somit beschränkt worden. Die Deutschen haben mittlerweile sieben Verfahren zum Thema Onlinehandel abschlossen. Thematisiert wurden bei der BWB-Veranstaltung auch die umstrittenen Bestpreisklauseln von Hotelbuchungsplattformen. Diese würden zu einem einheitlichen Preis führen und Markteintrittsbarrieren schaffen. Außerdem falle der Anreiz des Preisvergleiches weg. Die Bestpreisklauseln von HRS, Booking.com und Expedia betreffen neben Österreich und Deutschland auch andere europäische Länder. Derzeit werden Regeln für einen fairen Wettbewerb ausgearbeitet, zudem analysiert die BWB mit der Wirtschaftskammer und der Hoteliervereinigung den heimischen Markt.

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