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Telekommunikationsgesetz

Papierberge statt elektronischer Rechnung

Kreditkartengesellschaften stellen auf elektronische Kontoauszüge und Rechnungen um; am Ende von E-Mails wird man mit dem Satz „Bitte denken Sie an die Umwelt, bevor Sie diese E-Mail ausdrucken!“ darauf hingewiesen, Papier zu sparen; auch die Handy-Betreiber forcieren das E-Billing, lediglich die Europäische Kommission und vor allem die heimischen Behörden sehen dies anders: „Die TKG-Novelle 2011 (Telekommunikationsgesetz) schreibt vor, dass Telefonrechnungen (Handy, Festnetz, Internet) künftig wieder schriftlich an die Kunden geschickt werden müssen“, sagt Drei-Chef Ian Trionow. „Der Kunde hat kein Wahlrecht mehr, zwischen einer schriftlichen oder elektronischen Rechnung. „Diese Vorgangsweise steht keinesfalls mit den Bestrebungen der Bundesregierung, den IKT-Stellenwert Österreichs voranzubringen, im Einklang,“ sagt T-Mobile-Jurist Klaus Steinmaurer. Österreich rühme sich ständig, europäischer Vorreiter in Sachen E-Government zu sein. „Im Zeitalter von Internet, E-Mail und E-Bill ist eine Bestimmung für eine kostenlose Papierrechnung einfach nicht mehr zeitgemäß", ergänzt Orange-Chef Michael Krammer. "Die EU-Richtlinie sieht das auch gar nicht vor, was wohl auf Umweltschutzgründe zurückzuführen ist.“ Das Schutzbedürfnis der Konsumenten sei durch das Konsumentenschutzgesetz ohnehin ausreichend abgedeckt.

Österreich ist übereifrig
Trionow kritisiert, dass die verpflichtende kostenlose Papierrechnung nicht eine Vorgabe der EU sei, die Kommission hätte es den Mitgliedsstaaten überlassen, wie sie das Thema Rechnung behandeln, und da hätte man auf die Österreicher hören müssen, die die elektronische Rechnung bevorzugen; bei Drei nutzen seit März 2007 mehr als 90 Prozent der Kunden auf eigenen Wunsch hin das E-Billing, wie die papierlose Form der Rechnung genannt wird.

18 Euro zusätzlich pro Kunde/Jahr
Das sorgt auch für eine Ersparnis von insgesamt etwa 1,50 Euro pro Rechnung/pro Monat/pro Kunde für Papier, Kuvertierung, internen Aufwand und Porto. Wird nun die papierene Rechnung Pflicht, „so werden diese Mehrkosten den Kunden wohl irgendwie weiter verrechnen müssen“, meint Trionow. Jeder Kunde würde pro Jahr um 18 Euro mehr ausgeben müssen. Schon heute wird der Versand von Rechnungen in Papierform als zusätzliches Service gesehen, für das Kunden eine Aufwands- und Materialentschädigung verrechnet werden darf.

Das Worst-Case-Szenario
„Der Paragraf 100 Abs. 1 TKG-Novelle ist tatsächlich etwas missverständlich, weil verschieden Begriffe verwendet werden“, sagt A1-Sprecherin Livia Dandrea-Böhm. Es sei von Einzelentgeltnachweis, Rechnung und Entgeltnachweis die Rede, auch der Gesetzestext und die Erläuterungen passen nicht hundertprozentig zusammen. „Aus der in den Erläuterungen zitierten Bestimmung des Elwog (siehe links, Anm.) ist wohl zu schließen, dass der Teilnehmer ein Recht auf eine Papierrechnung hat“, sagt Dandrea-Böhm. Es könne ihm aber auf seinen Wunsch hin die Rechnung stattdessen auch elektronisch übermittelt werden. Da die Auslegung der Bestimmung nicht ganz eindeutig ist, sei man in der Stellungnahme von einem Worst-case-Szenario ausgegangen, nämlich einer verpflichtenden Papierrechnung.

Höher als der Mount Everest
A1 hat ausgerechnet, wie sich diese Regelung auf die Umwelt auswirken würde. Die Online-Rechnung spart jährlich etwa 46 Millionen Papier im A4-Format ein, was einem Papierstapel entspricht, der 4600 Meter hoch ist. „Der Gipfel des Großglockners würde um 800 Meter überragt werden“, sagt A1. Rechnet man alle Betreiber zusammen, würde der Papierberg wohl die Höhe des Mount Everest (8848 Meter) erreichen. A1 erspart sich durch die elektronische Rechnung etwa 230 Tonnen Papier im Jahr, was wiederum 345 Tonnen an CO2 erspart (Papiererzeugung, Druck, Transport etc.) Werden die Betreiber nun gezwungen, Papierrechnungen zu verschicken, müsste man, um die CO2-Menge zu kompensieren, mehr als 50.000 Bäume pflanzen.

Gewinner Post?
Gewinner der Papierrechnungs-Pflicht wäre in jedem Fall die Post. Beispiel Mobilfunk: Werden die Rechnungen der neun Millionen Kunden per Post verschickt, fallen im Schnitt 62 Cent pro Brief (Standard, 20 Gramm schwer) an. Allein bei 9 Millionen Handy-Kunden nimmt die Post pro Monat 5,6 Millionen Euro ein, also etwa 67 Millionen Euro im Jahr.

Der Paragraf 100 Abs.1 TKG: "Eine elektronische Übermittlung der Rechnungen ist über Kundenwunsch zulässig, das Recht des Kunden auf Rechnungslegung in Papierform darf jedoch vertraglich nicht ausgeschlossen werden. Für die Rechnungslegung in Papierform dürfen dem Kunden keinerlei Mehrkosten verrechnet werden"

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