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EuGH-Urteil

Sky muss ORF Ausschnitte zum Nulltarif liefern

An der zuletzt gelebten Praxis ändere sich dadurch wenig, das Urteil habe sich „abgezeichnet" und komme „nicht überraschend", erklärte Sky Österreich-Sprecher Alexander Winheim.

Sky hatte die Exklusivrechte für die Saisonen 2009/2010 und 2011/2012 in Österreich erworben. Der Sender wendet nach eigenen Angaben jährlich einen Betrag von mehreren Millionen Euro für die entsprechenden Lizenz- und Produktionskosten auf. Nach der EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste ist eine Kurzberichterstattung anderer Sender zulässig. Kosten müssen nur für den Zugang zum Signal rückerstattet werden. Im konkreten Fall beliefen sich diese auf 0 Euro.

Fall landete vorm EuGH
Sky hat die entsprechende Entscheidung der Kommunikationsbehörde Austria vor dem Bundeskommunikationssenat angefochten, der den Fall an den EuGH verwies. Der Europäische Gerichtshof entschied nun, dass die Beschränkung der Kostenerstattung für Ereignisse von großem öffentlichen Interesse, wie Fußballspiele, rechtmäßig ist.

Der Eingriff in die unternehmerische Freiheit sei zulässig, weil die Regelung nicht unverhältnismäßig sei, stellten die Richter fest. Auch sei sie mit der EU-Grundrechtecharta vereinbar. Die Kurzberichterstattung dürfe nur für allgemeine Nachrichtensendungen erfolgen und die Ausschnitte nicht länger als 90 Sekunden dauern. Die Quelle muss angegeben werden.

Urteil gilt nicht nur für Sky, sondern auch ORF
Sky hat im Sinne aller Exklusivrechteinhaber versucht, klären zu lassen, ob durch die Gratis-Zurverfügungstellung von exklusiven Inhalten nicht unverhältnismäßig in das Grundrecht auf Eigentum eingegriffen wird", so Sky-Sprecher Winheim. „In der Zusammenarbeit mit anderen TV-Sendern wird sich durch die Bestätigung des Urteils in der seit 2010 gelebten Praxis nichts ändern."

Der Pay-TV-Sender wies darauf hin, dass die Entscheidung des EU-Gerichts nicht nur Sportereignisse wie Fußball, Olympische Spiele oder Ski-Rennen betrifft, sondern generell Großereignisse von allgemeinem Interesse wie etwa auch den Opernball oder das Neujahrskonzert. Auch der ORF, der in Österreich die meisten Exklusivrechte an Großereignissen von allgemeinem Interesse innehat, muss damit künftig Privatsendern zum Nulltarif den Zugriff auf maximal 90 Sekunden Bildmaterial gestatten.

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