
Streit mit Kartellamt wegen Bestpreis von Booking.com
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Der Erste Kartellsenat des Gerichts signalisierte am Mittwoch in einer mündlichen Verhandlung Zweifel an der Entscheidung der Wettbewerbshüter, die Bestpreisklauseln in den Verträgen von Booking.com mit seinen Hotelpartnern als kartellrechtswidrig zu untersagen.
Wettbewerb
Der Hintergrund: Die Klausel von Booking.com sah vor, das der Zimmerpreis auf der hoteleigenen Website nicht niedriger sein durfte als das Angebot auf dem Buchungsportal. Das Bundeskartellamt sah darin eine unzulässige Einschränkung des Wettbewerbs und untersagte die Regelung. Booking.com legte dagegen Beschwerde beim Oberlandesgericht ein.
Der Vorsitzende Richter des Ersten Kartellsenats erklärte, das Gericht prüfe, ob es sich bei der Bestpreisklausel nicht um eine notwendige Nebenabrede in den Vereinbarungen mit den Hotelpartnern handele. Denn ohne eine solche Regelung könnten Hotels quasi als Trittbrettfahrer die Online-Plattform nutzen, um von den Zimmersuchenden wahrgenommen zu werden - dann jedoch die Gäste zur Buchung mit günstigeren Preisen auf die eigenen Website locken.
Eine endgültige Entscheidung traf das Gericht noch nicht. Ein Termin für das Urteil steht noch nicht fest.
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