Ein Streik-Transparent ist am 25.11.2013 vor dem Logistik-Center des Online-Versandhändlers Amazon in Bad Hersfeld (Hessen aufgespannt. Nun wird wieder gestreikt.
Ein Streik-Transparent ist am 25.11.2013 vor dem Logistik-Center des Online-Versandhändlers Amazon in Bad Hersfeld (Hessen aufgespannt. Nun wird wieder gestreikt.
© APA/dpa/Uwe Zucchi

Deutschland

Streit über Amazon-Streiks

Das Vorgehen der Gewerkschaft Verdi im Tarifstreit beim Online-Versandhändler Amazon wird von Arbeitsrechtsexperten unterschiedlich bewertet. So hält die Berliner Arbeitsrechtlerin Alexandra Henkel die Forderungen der Gewerkschaft für überzogen. „Der Stundenlohn ist nicht so übel bei Amazon, wenn man den damit vergleicht, was bei anderen Arbeitgebern der Branche gezahlt wird“, betont sie. Dagegen nannte es Rechtsanwalt Sebastian Baunack legitim, dass Verdi die Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den Einzelhandel fordert. Schließlich sei der Verkauf von Waren das Tätigkeitsgebiet des Unternehmens.

Unfair Mitbewerbern gegenüber

Nach Henkels Auffassung muss auch beachtet werden, dass das bei Amazon gezahlte Entgelt deutlich über dem neuen Mindestlohn liegt. „Und die vieldiskutierten Arbeitsbedingungen scheinen mir nicht so schlecht zu sein. Aber Amazon hat halt ein Image-Problem in Deutschland“, sagt die Rechtsanwältin der Kanzlei FPS. Sie glaubt, dass Verdi mit den Streiks bei Amazon vor allem neue Mitglieder anwerben wolle. „Verdi ist noch nicht so gut organisiert bei Amazon und will das ändern. Mit den Streiks zielt die Gewerkschaft auf neue Mitglieder in einem großen und bekannten Unternehmen ab.“

Für Baunack ist die Vorgehensweise der Gewerkschaft durchaus nachvollziehbar. „Es ist eigentlich naheliegend, bei der Bezahlung der Amazon-Mitarbeiter den Tarif des Einzelhandels zugrunde zu legen“, sagt der Rechtsanwalt, der in der Kanzlei Hummel.Kaleck.Rechtsanwälte tätig ist. Dies ergebe sich schon daraus, dass das Geschäftsmodell des Unternehmens ja der Verkauf von Waren sei, die dann zum Beispiel über Dienstleister wie DHL oder UPS ausgeliefert würden. Zudem lägen die Tarife im Einzelhandel stark über denen der Logistikbranche, an denen sich Amazon nach eigenen Angaben orientiert. „Wenn Amazon nun weniger als andere Versandhändler bezahlt, würde das zu einem Verdrängungswettbewerb führen“, argumentiert Baunack.

Weihnachtsgeschäft darf nicht blockiert werden

Verdi müsse aufpassen, das Gebot der Verhältnismäßigkeit zu wahren, meint Henkel: „Das komplette Weihnachtsgeschäft zu blockieren, wäre unverhältnismäßig.“ Auch das dauerhafte Blockieren von Ein- und Ausfahrten am Versandlager wäre rechtlich bedenklich, meint die Arbeitsrechtlerin. In einem Arbeitskampf, so Baunack dazu, sei den streitenden Parteien zunächst die Wahl der eingesetzten Mittel frei, so lange ein legitimes Ziel verfolgt wird. „Das dürfte hier der Fall sein, denn Verdi strebt den Abschluss eines Tarifvertrages an.“ Ein Streik möge für Amazon „schmerzhaft sein, es mag auch bedeutende Einbußen geben, wenn im Weihnachtsgeschäft gestreikt wird, aber die Existenz von Amazon ist dadurch sicher nicht gefährdet“, erläutert Baunack.

Einen Ausweg aus dem Tarifstreit sieht Henkel für Amazon darin, wenn das Unternehmen in den Arbeitgeberverband für die Logistikbranche eintrete und den Verbandstarifvertrag anwende. „Wenn Amazon tatsächlich überwiegend Logistiker beschäftigt, wäre Verdi unter der Voraussetzung, dass der Verbandstarifvertrag auch mit Verdi geschlossen ist, dann die Grundlage für einen Streik entzogen“, erklärt die Expertin. Außerdem könnte Amazon überlegen, eine Logistik-Tochtergesellschaft zu gründen, die dann unstreitig in den Logistikbereich fallen würde.

Wechsel kein Allheilmittel

Ob es für das Unternehmen so einfach sein könnte, sieht Baunack skeptisch. „Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich grundsätzlich aussuchen, welchem Verband sie beitreten.“ Dadurch würden aber auch bestehende Tarifverträge nicht automatisch übernommen. „Der Geltungsbereich von Tarifverträgen ist von größerer Bedeutung als die Zugehörigkeit zu einem Verband.“ Träfe es also zu, dass Amazon dem Handel zuzurechnen sei, könnte ein Logistik- oder Speditionstarif nicht einfach angewendet werden.

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