UBS: Schlappe im Rechtsstreit um Facebook-Börsengang
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Die Großbank scheiterte vor einem US-Berufungsgericht mit dem Versuch, die Nasdaq wegen des Debakels beim Facebook-Börsengang vor ein Schiedsgericht zu zwingen.
Das bedeutet, dass der Fall nun vor Gericht verhandelt wird. Damit schwinden die Chancen der UBS, die auf rund 350 Millionen Dollar ( (277,8 Mio. Euro) geschätzten Verluste auch nur annähernd zurückzubekommen. Denn im Oktober 2013 entschied die Branchenaufsicht FINRA, dass die Nasdaq den Brokerhäusern nur rund 42 Millionen Dollar Schadenersatz zahlen müsse.
Technische Mängel
Facebook war im Mai 2012 an die Börse gegangen und hatte dabei 16 Milliarden Dollar eingenommen. Wegen technischer Mängel verzögerte sich der Handel und die Aufträge vieler Kunden wurden verspätet bearbeitet, so dass die UBS auf vielen Facebook-Aktien sitzen blieb. Weil die Aktie nach anfänglichen Gewinnen an Wert verlor, verbuchten Investoren und Händler hohe Verluste.
Ein Nasdaq-Sprecher erklärte, die Börse werde die Entscheidung des Gerichts prüfen. Die UBS wiederum gab auf Anfrage bekannt, sie nehme die Entscheidung zur Kenntnis und prüfe nächste Schritte.
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