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Österreich

UPC erwirkt einstweilige Verfügung gegen A1

Wie UPC in einer Aussendungen am Montag mitteilt, hat das Handelsgericht Wien dem Unternehmen Recht gegeben und eine Kampagne von A1 untersagt. UPC hat Ende Juni rechtliche Schritte angekündigt, nachdem A1 mit dem Slogan „Als langjähriger UPC-Kunde zahlen Sie vielleicht zu viel!"geworben hat (die futurezone hat

).

In der Begründung hält das Gericht fest, dass die die Werbung nicht in entsprechender Weise darstellt, dass es sich bei dem Paket von UPC um ein Triple Play Produkt handelt, das auch Festnetztelefonie enthält, während jenes von A1 ein Twin-Produkt - lediglich aus Internet und TV - darstellt.

Abwertend
Auch die Werbeaussage „Als langjähriger UPC Kunde zahlen Sie vielleicht zu viel!" legt aus Sicht des Handelsgerichtes nahe, dass UPC zu hohe Preise verrechnen würde. In der einstweiligen Verfügung wird demnach festgehalten, dass dies als unsachlich und abwertend anzusehen ist. 

Ob und in welchem Umfang A1 nun Schadenersatz zahlen muss ist noch offen. Laut österreichischem Recht muss der entstandene Schaden nachgewiesen werden, was in der Praxis äußerst schwierig ist.

"Wir prüfen derzeit noch die rechtlichen Möglichkeit um Schadenersatz zu fordern", erklärt UPC-Sprecher Siegfried Grobmann gegenüber der futurezone. Erst müsse im Hauptverfahren über die Auflagen im Hinblick auf die Veröffentlichung des Urteils entschieden werden.

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