Zalando verpflichtete Kunden, vier Wochen lang auf ein Produkt zu warten - zu unrecht, sagt das Gericht
Zalando verpflichtete Kunden, vier Wochen lang auf ein Produkt zu warten - zu unrecht, sagt das Gericht
© APA/MARTIN SCHUTT

Konsumentenschutz

Urteil gegen Zalando wegen illegaler Vertragsklauseln

Der deutsche Internethändler Zalando ist wegen seiner Versandhandelsbedingungen nicht rechtskräftig verurteilt worden. Der Verein für Konsumenteninformation war gegen 9 Klauseln vor Gericht gezogen. Es ging dabei um die Verwendung von Kundendaten sowie um den Versuch des Unternehmens, das Risiko für die Beschaffung einer Ware auf die Kunden abzuwälzen. In 8 Punkten bekam der VKI Recht.

Zalando informierte seine Kunden beispielsweise, dass personenbezogene Daten nur an Dritte weitergegeben werden, "wenn dies zum Zweck der Vertragsabwicklung oder Abrechnung erforderlich ist oder Sie zuvor eingewilligt haben". Geht nicht, sagt das Gericht. Die Konsumenten müssten nämlich laut Urteil wissen, um welche konkreten Daten es sich handelt und an wen diese gelangen sollen.

Nicht ausreichend transparent

"Dadurch, dass die Bestell- und Adressklauseln des Konsumenten auch durch nicht näher umschriebene Dritte, nämlich 'Partner' der Beklagten gespeichert werden sollen, wobei dies für Angebotsverbesserungen (?) und Produktempfehlungen gegenüber Kunden (!) geschehe, wird die Reichweite dieser Klausel (Werbezwecke?) nicht ausreichend transparent gemacht, zumal auch keine besondere Hervorhebung erfolgt", heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil wörtlich.

Vier Wochen Lieferverzögerung zu lang

Auch puncto Haftung bei Lieferproblemen ging Zalando dem Gericht zufolge zu weit. Das Unternehmen wollte für die Beschaffung der verkauften Waren kein Risiko übernehmen. Das hätte zum Beispiel geheißen, dass der Kunde Pech hat, wenn Zalando selbst nicht richtig oder rechtzeitig beliefert wird. Kunden sollten dafür erst nach vier Wochen Lieferverzögerung vom Vertrag zurücktreten können.

Diese Frist ist laut Urteil "unangemessen lang", zumal die Ware normalerweise binnen fünf Werktagen geliefert werden soll. "Wie die Beklagte selbst zu der Ware gelangt, ist für den Kunden nicht relevant und auch nicht ersichtlich. Vielmehr geht er davon aus, dass er die bestellte Ware bekommt, vor allem, wenn sie als 'lieferbar' bezeichnet ist", so der Richter. Der entsprechende AGB-Punkt ist "gröblich benachteiligend" und daher unzulässig.

Bei Schäden wollte Zalando nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften, nicht hingegen bei leichter Fahrlässigkeit. Dieser generelle Haftungsausschluss ist ebenfalls rechtswidrig.

Facebook-Klausel zulässig

Zulässig hingegen ist die Facebook-Klausel in Zalandos AGB: "Wenn Sie nicht möchten, dass Facebook über unseren Internetauftritt Daten über Sie sammelt, müssen Sie sich vor Ihrem Besuch unseres Internetauftritts bei Facebook ausloggen", heißt es da. Das ist in Ordnung, es handelt sich nach Ansicht des Gerichts dabei lediglich um eine Warnung bzw. Information der Kunden.

Die Klausel betreffe nur Verbraucher, die auch über ein Facebook-Profil verfügen und daher die Datenverwendungsrichtlinien von Facebook akzeptiert hätten. Die Konsumenten wüssten also, dass Facebook Daten über sie sammelt. "Abgesehen davon", meint der Richter, stelle es heutzutage eine "weit verbreitete, ja bereits allgemein bekannte Erfahrung dar, dass man überall im Internet 'Spuren' hinterlässt und Daten von den verschiedensten Stellen gespeichert werden".

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