Verwirrung um AirBnB-Service-Gebühren
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Der Online-Zimmervermittler Airbnb sorgt in Tirol bei Vermietern für Verwirrung. Laut der Tiroler Tageszeitung vorliegenden Verrechnungen wies der Plattform-Betreiber in mehreren Fällen in den Umsatzsteuerrechnungen an die Gastgeber eine etwas niedrigere Servicegebühr aus, als zuvor von diesen einbehalten wurde.
Den Vermietern stelle sich daher die Frage, ob Airbnb mitunter zu viel Servicegebühr einbehalte und wie die Differenz steuerlich behandelt werde, hieß es in dem am Montag erschienen Bericht. Eine schriftliche Anfrage der TT an Airbnb blieb bis dato unbeantwortet.
In den der Tageszeitung vorliegenden Fällen seien es jeweils ganzzahlige Bruttobeträge gewesen, die Airbnb als Servicegebühr von den Vermietern einbehalten habe. In den entsprechenden Umsatzsteuerrechnungen dagegen, die der Online-Zimmervermittler den Gastgebern ausstellt, damit diese die Vorsteuer geltend machen können, scheine hingegen eine niedrigere Servicegebühr auf. Unter anderem sei diese etwa 30 bis 50 Cent unter der einbehaltenen Gebühr gelegen. Dies sei zwar ein verschwindend geringer Betrag, der sich aber bei der Menge an Buchungen summieren könnte, sofern es sich nicht um Einzelfälle handle, hieß es.
Erst vor wenigen Wochen hat AirBnB in der Schweiz erstmals eine Ortstaxen-Vereinbarung mit einer Gemeinde geschlossen. In Deutschland und Österreich führen Tourismusregionen noch Verhandlungen mit AirBnB.
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