© EPA

Wettbewerbshüter

Alter FTC-Bericht: Google schadet Konsumenten

Die FTC (Federal Trade Commission), die Wettbewerbsbehörde der USA, hatte weitaus stärkere Bedenken was die Geschäftspraktiken von Google angeht, als bisher bekannt war, wie das Wall Street Journal schreibt. Eine Untersuchung wegen Wettbewerbsverzerrung ist zwar 2013 eingestellt worden, nachdem Google einige freiwillige Änderungen zugesagt hatte. Innerhalb der FTC gab es allerdings zwei konträre Meinungen zu den Geschäftspraktiken, wie ein Dokument beweist, das jetzt versehentlich im Rahmen eines Auskunftsbegehrens veröffentlicht wurde. In dem 160-Seiten-Akt werfen FTC-Prüfer Google vor, wettbewerbsverzerrende Taktiken angewandt zu haben und eine Monopolstellung auszunutzen. So sei sowohl Internetnutzern als auch Konkurrenten Schaden entstanden.

Konkrete Bedenken gab es in drei Punkten. So habe Google Ergebnisse von Konkurrenten wie Amazon verwendet, um die eigenen Angebote zu verbessern. Bei Beschwerden habe Google mit der kompletten Entfernung von Inhalten aus seinen Suchergebnissen gedroht. Zudem soll Google Webseiten, die Suchergebnisse veröffentlichen, verboten haben, auch Konkurrenzprodukte zu verwenden. Bei der Verwendung von Googles Werbeplattform sollen Kunden wettbewerbsverzerrend bevormundet worden sein, indem ihnen verboten wurde, Daten die über Google-Dienste erhoben wurden, für andere Werbekampagnen weiterzuverwenden. Den letzten Verstoß hat Google im Rahmen der freiwilligen Änderungen bereinigt.

Klage empfohlen

In dem Dokument wird empfohlen, dass die FTC ein Gerichtsverfahren gegen Google anstreben soll. Trotzdem haben sich die verantwortlichen FTC-Kommissare 2013 einstimmig gegen einen solchen Schritt ausgesprochen. Das Verfahren wäre der größte Fall seit der Wettbewerbsklage des US-Justizministeriums gegen Microsoft in den 1990er-Jahren gewesen. Üblicherweise halten sich die Kommissare an die Empfehlungen der Prüfer, im Google Fall gab es aber einen zweiten Bericht der Wirtschaftsabteilung der FTC, in dem von einer Klage abgeraten wurde. Der damalige Vorsitzende Jon Leibowitz sgte damals in einem Statement, die freiwilligen Zugeständnisse von Google seinen ein besserer Weg als eine Klage.

In einem Statement sagt Google, dass damals entschieden worden sei, dass es keinen Grund für die Einleitung von Schritten gegen die Reihung und Anzeige von Suchergebnissen gegeben habe - ein Punkt, in dem die Prüfer tatsächlich keine Einwände hatten. "Spekulationen über mögliche Schäden für Konsumenten haben sich als komplett ungerechtfertigt herausgestellt. Seit Ende der Untersuchung vor zwei Jahren hat sich der Zugang zu Informationen im Netz für User verbessert, sie haben mehr Optionen als je zuvor", so Google-Vertreter Kent Walker.

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Kommentare