Ein Insektengitter war der Auslöser des Rechtsstreits
Ein Insektengitter war der Auslöser des Rechtsstreits
© dpa/Frank Rumpenhorst

Deutschland

Amazon: Wegen schlechter Bewertung auf 70.000 Euro geklagt

Ausgangspunkt war laut der Augsburger Allgemeinen ein Fliegengitter im Wert von knapp 23 Euro, das Thomas Allrutz bei einem Händler am Amazon-Marketplace bestellte. Der Insektenschutz kam auch an, nur an der Montage scheiterte der Mann, obwohl er sich nach eigenen Angaben „genau an die Anleitung gehalten hat“. Als er den Händler telefonisch kontaktierte, reagierte dieser angeblich unfreundlich und „unverschämt“. Der Amazon-Händler hingegen gab an, dass er versucht habe, das Vorgehen bei der Montage genau zu erklären, der Kunde habe es jedoch partout nicht verstehen wollen.

Streit über Bewertung

Danach veröffentlichte der Käufer des Insektengitters eine negative Bewertung des Händlers auf Amazon. Daraufhin forderte ihn der Händler auf, die Bewertung zu entfernen. Dies führte wiederum dazu, dass der verärgerte Kunde Amazon benachrichtigte. Der Händler reagierte mit einer Unterlassungserklärung und forderte 800 Euro, um die Anwaltskosten decken zu können, was Allrutz ebenfalls verweigerte.

Wenig später erhielt der 38-Jährige schließlich ein weiteres Schreiben, in dem der Händler einen Schadensersatz von 70.000 Euro verlangte. Die Summe rechtfertigte der Verkäufer damit, dass Amazon sein Verkäuferkonto nach den Unstimmigkeiten gesperrt habe. Dadurch entgingen ihm nach eigenen Angaben 70.000 Euro.

Weitreichende Folgen

Im Juni soll es nun zum Prozess am Landgericht Augsburg kommen. "Würde der Kläger mit seinen Forderungen durchkommen, hätte das Folgen für das komplette System der Bewertungen im Internet", erklärt der Anwalt des Kunden gegenüber der Augsburger Allgemeinen.

Der Anwalt des Fliegengitterhändlers pocht darauf, dass der Kunde behauptet hätte, die Anleitung sei fehlerhaft: „Wenn man behauptet, dass eine Bauanleitung falsch sei, dann ist das eine Tatsachenbehauptung. Und im vorliegenden Fall ist diese Tatsachenbehauptung eben falsch“, so der Anwalt. Auch den geforderten Betrag hält man nicht für überzogen: "Es ist einfach so, dass meinem Mandaten durch eine Falschbehauptung im Internet ein großer finanzieller Schaden entstanden ist."

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