Wikileaks-Gründer Julian Assange
Wikileaks-Gründer Julian Assange
© APA KERIM OKTEN

WikiLeaks

Assange: Vorwürfe wegen sexueller Belästigung verjähren

WikiLeaks-Gründer Julian Assange muss sich Vorwürfen der sexuellen Belästigung von zwei Schwedinnen aus dem Jahr 2010 voraussichtlich nicht mehr stellen. An diesem Donnerstag verjährten zwei der vier Taten, derer der Australier beschuldigt werde, sagte eine Sprecherin der schwedischen Staatsanwaltschaft am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur.

„Die Anklage wird die Akten wohl schließen müssen.“ Die beiden Vorwürfe lauteten auf Belästigung und Nötigung. Ein weiterer Fall der sexuellen Belästigung verjähre am kommenden Dienstag. Allerdings wirft eine der Frauen Assange auch Vergewaltigung vor. Weil die Verjährungsfrist hier zehn Jahre betrage, ende sie erst 2020.

Die Staatsanwälte müssen die übrigen Vorwürfe fallenlassen, weil es ihnen nicht rechtzeitig gelungen war, Anklage gegen Assange zu erheben. Nachdem er sich geweigert hatte, zu einer Befragung nach Schweden zu reisen, hatten ihn die Ankläger in der ecuadorianischen Botschaft in London verhören wollen. Dort hält sich Assange seit drei Jahren auf, weil er eine Auslieferung an die USA fürchtet. Einem Verhör hätte aber neben Großbritannien und Assange selbst auch Ecuador zustimmen müssen. „Die Anklage hat bislang keine Erlaubnis von der ecuadorianischen Botschaft bekommen“, sagte die schwedische Behördensprecherin.

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