Betrugsverdacht bei Internetwährung Onecoin
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Der Sprecher der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität, Klaus Pollmann, sagte der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch, die Behörde ermittele gegen sieben Beschuldigte aus dem Umfeld der Digitalwährung wegen des Vorwurfs des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs. Die „Süddeutsche Zeitung“ hatte zuvor darüber berichtet.
Falsche Darstellungen
Die Ermittler prüfen unter anderem, ob Anleger durch falsche Darstellungen im Internet und auf Verkaufsveranstaltungen veranlasst wurden, ihr Geld in die sogenannte Kryptowährung zu investieren. Außerdem werde wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Gesetz zur Beaufsichtigung von Zahlungsdienstleisungen ermittelt, sagte Pollmann.
Anleger, die in den Besitz von Onecoins kommen wollten, mussten nach Angaben der Finanzaufsicht Bafin Zahlungen auf wechselnde Bankkonten des Unternehmens IMS International Marketing Services in Greven überweisen, Von dort leitete die IMS die Gelder laut Bafin „im Auftrag von OneCoin LTD an Dritte insbesondere auch außerhalb Deutschlands weiter“.
Kontensperre
Die BaFin hatte bereits im April eine sofort vollziehbare Kontensperre über die Konten der IMS verhängt und verfügt das Finanztransfergeschäft mit Onecoin-Anlegern sofort einzustellen. Außerdem untersagte die Bafin der Onecoin Ltd in Dubai und der OneLife Network Ltd in Belize, Geschäfte mit Onecoins in Deutschland zu machen. Insgesamt hatte die IMS laut Bafin zwischen Dezember 2015 und Dezember 2016 rund 360 Millionen Euro angenommen. Davon lagen bei Verhängung der Kontensperre noch rund 29 Millionen Euro auf den Konten.
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft betonte, die Ermittlungen seien sehr komplex und schwierig. Deshalb könne das Verfahren sehr lange dauern.
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