ILLUSTRATION - ARCHIV - Eine Frau tippt am 16.02.2011 in Hannover auf einer Computertastatur. Foto: Jochen Lübke/dpa (Zu dpa-Themenpaket Bundestagswahl vom 13.05.2013) +++(c) dpa - Bildfunk+++
ILLUSTRATION - ARCHIV - Eine Frau tippt am 16.02.2011 in Hannover auf einer Computertastatur. Foto: Jochen Lübke/dpa (Zu dpa-Themenpaket Bundestagswahl vom 13.05.2013) +++(c) dpa - Bildfunk+++
© dpa/Jochen Lübke

Digital Life

Camgirl-Seite leakt Daten von Millionen von Nutzern

Die Nutzerdaten mehrerer Porno-Webseiten waren wochenlang offen zugänglich. Doch nicht nur Informationen zu den Nutzern wurden geleakt, sondern auch jene der Camgirls. Die Betroffenen waren somit öffentlich identifizierbar, wie Techcrunch berichtet. Als Camgirls oder Camboys werden Personen bezeichnet, die vor Webcams gegen Gebühr sexuelle Handlungen vollziehen.

Die sensiblen Informationen wie IP-Adressen, Nutzernamen, Nutzungsverhalten und Antworten auf Werbemails waren in der Datenbank des Medienunternehmens VTS Media in Barcelona, das mehrere Porno-Webseiten betreibt, gespeichert. Auch wurde öffentlich, welche Inhalte die Nutzer angesehen hatten.

Mehrere Millionen Nutzer betroffen

Mehrere Millionen Nutzer – hauptsächlich aus Europa – sollen von dem Leak betroffen sein. Der öffentliche Zugang zur Datenbank wurde vergangene Woche gesperrt. VTS Media muss mit einem Bußgeld wegen des Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) rechnen – in welcher Höhe ist unklar.

Bußgelder in Österreich

Generell ergehen jede Woche rund 400 Millionen Euro Geldbuße wegen EU-DSGVO-Verstößen, wie Security Insider berichtet. Auch in Österreich kann ein solcher teure Folgen haben. „Die höchste bisher von der Datenschutzbehörde verhängte Geldstrafe beläuft sich auf 10.000 Euro wegen einer unzulässigen Videoüberwachung.

Ist die Rechtsverletzung besonders schwerwiegend - wie in diesem Fall - wird auch bei einer erstmaligen Übertretung eine Geldstrafe verhängt“, sagt die Datenschutzbehörde in Wien auf Anfrage der futurezone. Nur dann, wenn die Rechtsverletzung und das Verschulden nicht schwer wiegen, spreche die Datenschutzbehörde eine Verwarnung aus.

Höhe richtet sich nach Umsatz

Bei der Bemessung der Strafhöhe sei bei natürlichen Personen das Einkommen und bei Unternehmen der Unternehmensumsatz heranzuziehen. „Je geringer dieser Basisbetrag ausfällt, desto geringer muss die Geldstrafe bemessen werden, um eine Verhältnismäßig sicherzustellen“, so die Experten. Die eingetriebenen Geldstrafen fließen in das allgemeine Bundesbudget.

Die Datenschutzbehörde interpretiert "Beschwerden" in diesem Zusammenhang zudem als eingeleitetes Verwaltungsstrafverfahren, die zu einer Strafe beziehungsweise einer Verwarnung führten. Seit 25.05.2018 wurde in 24 Fällen eine Geldstrafe und in 9 Fällen eine Verwarnung ausgesprochen.

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