Recht

Französischer Provider beugt sich Three-Strike-Verfahren

Noch bis vor kurzem hatte der französische Internet Provider Free eine Lücke im Gesetz zum Three-Strikes-Verfahren genutzt und davon abgesehen, User zu mahnen, wenn diese gegen das Urheberrecht verstoßen. Nachdem die französische Regierung am Wochenende ein Dekret erlassen hat, das diese Lücke schließt, sind die französischen Provider dazu verpflichtet ihre User binnen 24 Stunden zu mahnen. Diesem Dekret beugte sich ab sofort auch Free und entgeht damit einem Bußgeld von 1.500 Euro, das pro nicht versendeter Mahnung fällig geworden wäre. Bisher hatte der Provider davon abgesehen die Mahnungen im Namen der Hadopi-Behörde zu versenden, da ein Zuwiderhandeln bislang nicht geahndet wurde. Auch wenn Xavier Niel, Gründer des Free-Mutterkonzers //Iliad// an der Legalität des Dekrets zweifelt, wolle man sich an dieses halten, jedoch rechtlich dagegen vorgehen, so Niel in einem Interview mit der frazösischen Zeitung //Les Echos//.

Gemäß dem Three-Strike Gesetz müssen Provider ihre User bei Verstößen gegen das Urheberrecht mahnen. Dies erfolgt zunächst durch zwei schriftliche Verwarnungen. Reagieren die User auf diese nicht, wird dies mit einer bis zu einjährigen Sperre des Internetzugangs sowie einer Geld- und Haftstrafe geahndet.

(futurezone)

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