Gefängnis-Beamte dürfen keinen Erotik-Chat betreiben, so ein Urteil in Deutschland.
Gefängnis-Beamte dürfen keinen Erotik-Chat betreiben, so ein Urteil in Deutschland.
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Gefängnis-Beamte dürfen keinen Erotik-Chat betreiben

Die Leiterin der Justizvollzugsanstalt Aachen hatte dem Ehepaar die Nebentätigkeit zunächst genehmigt. Als sie aber erfuhr, dass es bei dem Internet-Portal um einen Erotik-Chat ging und dass die beiden damit 80.000 Euro im Jahr dazuverdienten, zog sie die Genehmigung zurück. Das entschied am Montag das Verwaltungsgericht Aachen.

Dagegen klagten die Eheleute, doch das Gericht wies die Klage ab. Begründung: Die Beamten im sensiblen Sicherheitsbereich könnten sich angreifbar machen, wenn bei den Häftlingen bekanntwürde, dass sie im Internet erotische Inhalte verbreiteten. Außerdem liege der Zuverdienst über den jährlichen Dienstbezügen. Einnahmen aus einer Nebentätigkeit dürften aber 40 Prozent des Grundeinkommens nicht übersteigen.

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