Deutschland

Hotelbewertungen im Netz müssen stimmen

Wer heutzutage ein Hotel buchen will, liest sich häufig zuerst im Internet die Bewertungen durch. Und wer ein Reisebuchungsportal betreibt, ist dafür verantwortlich, dass die dort veröffentlichten Hotelbewertungen auch der Wahrheit entsprechen. Das gilt jedenfalls für Portale, deren Betreiber selbst Hotelübernachtungen verkaufen, entschied das Landgericht Hamburg in Deuschland.

Hintergrund des Urteils vom 1. September ist nach Angaben des Gerichts vom Montag ein Streit zwischen der Inhaberin eines Hotels und der Betreiberin eines Reiseportals. Die Portalbetreiberin hatte im Bewertungsbereich ihrer Website geschäftsschädigende Behauptungen Dritter über das Hotel der Klägerin verbreitet. „Wer als Mitwettbewerber herabsetzende Tatsachen über einen anderen Wettbewerber verbreite, müsse diese auch beweisen können“, urteilte das deutsche Landgericht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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