Juristischer Rückschlag für Kim Dotcom
Juristischer Rückschlag für Kim Dotcom
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Megaupload

Kim Dotcom darf vorerst in Neuseeland bleiben

Kim Schmitz alias Kim Dotcom hat im Kampf gegen seine Auslieferung an die USA erneut Zeit gewonnen: Die Gerichtsanhörung des deutschen Internetunternehmers wurde abermals bis mindestens November verschoben, wie eine neuseeländische Justizsprecherin am Montag bekannt gab. Es sei sogar ein Reservetermin für April kommenden Jahres eingeplant worden. Nach zwei vorherigen Verschiebungen war die Anhörung bisher für August vorgesehen.

Anklage wegen Urheberrechtsverletzungen
Die USA werfen dem Chef der inzwischen abgestellten Internetplattform Megaupload vor, mit der massiven Verbreitung von Raubkopien ein Millionenvermögen angehäuft zu haben. Er war vor eineinhalb Jahren nach einer spektakulären Razzia in seinem Anwesen im neuseeländischen Auckland festgenommen worden, ist aber auf Kaution wieder auf freiem Fuß. Bei einer Verurteilung wegen Unterschlagung und umfangreicher Urheberrechtsverletzungen drohen dem 39-Jährigen in den USA bis zu 20 Jahre Haft. Er weist die Vorwürfe zurück.

Etappensiege für Dotcom
In seinem Widerstand gegen die strafrechtliche Verfolgung hat Kim Dotcom schon mehrere Etappensiege errungen. So wurden die Durchsuchung mit Waffengewalt sowie die Ausspionierung durch den neuseeländischen Geheimdienst für illegal erklärt. Die neuseeländische Polizei muss zahlreiche beschlagnahmte Daten wieder herausgeben. Zudem erhält der Beschuldigte Kopien des Materials, das dem FBI übergeben wurde. Das Gezerre um die Offenlegung von Beweismaterial ist einer der Hauptgründe für die mehrfache Verschiebung des Anhörungstermins.

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