Konsumentenschutz warnt vor Abzocke im Netz
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Eine junge Frau kauft sich ein Marken-T-Shirt im Urlaub in den USA. Zuhause entdeckt sie, dass es zu klein ist und stellt es bei eBay zum Verkauf online. Kurz darauf flattert ein Anwaltsbrief ins Haus: Eine Urheber- und Markenrechtsverletzung liege vor, das T-Shirt sei gefälscht. Nun soll sie einen hohen Betrag dafür bezahlen. „Viele Menschen wissen nicht, dass der Verkauf von nachgemachten Waren verboten ist. Doch auch falls es sich um Originalware handelt, die außerhalb der EU gekauft wurde, verstößt dies mit großer Wahrscheinlichkeit gegen das Markenrecht“, erklärt Barbara Forster vom Europäischen Verbraucherzentrum. Unwissenheit schütze in diesem Fall genauso wenig wie beim Hineintappen in Internet-Abzockfallen oder vielen anderen Betrügereien.
Um die Menschen besser über ihre Rechte, aber auch Pflichten im Internet aufzuklären, haben der Verein für Konsumenteninformation (VKI) und das Europäische Verbraucherzentrum nun einen neuen Ratgeber zu dem Thema Internetrecht herausgebracht. Darin geht es sowohl um Bereiche wie Tauschbörsen und Downloads, um Onlinehandel – etwa auf eBay ebenso wie um soziale Netzwerke und Bewertungsplattformen. „Wir wollen niemanden paranoid machen. Aber so einfach der Einkauf im Internet geworden ist, so einfach ist es auch geworden, jemanden übers Ohr zu hauen“, sagt Rechtsanwalt Thomas Höhne, einer der Autoren, bei der Präsentation des Ratgebers am Freitag in Wien.
„Gibt nichts geschenkt“Gaunereien seien ein allgegenwärtiges Problem. „Natürlich gilt auch im Internet die Gesetzgebung und beispielsweise das Rücktrittsrecht – etwa wenn man beim Kauf von Waren hereingelegt wurde“, so Höhne. Doch in der Praxis seien solche Fälle oft kompliziert und die Täter nur schwer zu fassen. Internetbetrüger agieren häufig aus dem Ausland, was die Situation zusätzlich erschwert.
Umso mehr pochen die Konsumentenschützer auf Vorsicht und raten jedem Nutzer, sich Angebote im Netz sehr genau anzuschauen, bevor etwas gekauft oder einem Vertrag zugestimmt wird. „Es gibt nun einmal nichts geschenkt, auch im Internet nicht“, sagt Forster. Die häufigsten Anfragen hilfesuchender Konsumenten kommen laut der Juristin nach wie vor zu Abzockfallen. „Allerdings beobachten wir hier leichte Rückgänge, weil die Nutzer inzwischen aufgeklärter sind und das Thema auch seitens der Medien in den vergangenen Jahren breit behandelt wurde.“
Rufschädigung in sozialen NetzwerkenMit dem Boom von sozialen Netzwerken und Online-Bewertungsportalen hat sich für die Nutzer eine neue Gefahr aufgetan, die vielen gar nicht bewusst ist: Wer etwas online von sich gibt, sollte vorher lieber zwei Mal darüber nachdenken, was er sagt und wem er die Informationen zugänglich macht, rät Rechtsanwalt Alexander Koukal. „Das Recht auf freie Meinungsäußerung gilt natürlich auch im Internet. Man sollte aber genau beachten, was man von sich gibt und ob das im Streitfall auch beweisbar ist.“ Ansonsten gehe man das Risiko ein, auf Rufschädigung geklagt zu werden. Das betrifft laut Koukal vor allem auch Bewertungsplattformen. „Heikel wird es, wenn man etwa einem Unternehmen Betrug vorwirft. In einem Gerichtsverfahren müsste man dann beweisen können, dass der Händler tatsächlich nur Geld herauslocken wollte“, warnt der Experte.
Wer sich zu diesen Themen eingehender informieren will, kann den Ratgeber „Ihr Recht im Internet“ für 14,90 Euro ab sofort im Buchhandel oder direkt beim VKI erwerben. Eine digitale Version gibt es nicht. „Auf den Webseiten des Europäischen Verbraucherzentrums wird aber auch Online-Hilfe angeboten. Zudem veröffentlichen wir immer wieder Zusammenfassungen bzw. Anreißer zu bestimmten aktuellen Themen auch online“, sagt VKI-Sprecherin Andrea Morawetz auf Nachfrage der futurezone.
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