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URHEBERRECHT

Kritik an Klage gegen Breitbandanbieter UPC

Am Dienstag haben die Unternehmen Wega Film, Constantin Film sowie Satel Film zusammen mit dem Verein für Antipiraterie (VAP) eine Unterlassungsklage gegen die UPC Telekabel Wien GmbH eingereicht. Damit will man erreichen, dass der Zugang zum Portal kino.to in Österreich blockiert wird. Über kino.to erhalten Nutzer Links zum Download und Streaming zahlreicher Kino-, Spielfilme und TV-Serien, die bei verschiedenen Filehostern liegen. Kino.to selbst stellt keine Inhalte zur Verfügung.

Klage bei UPC noch nicht eingelangt

Die Klage sei bei UPC noch nicht eingetroffen, hieß es am Mittwoch auf Anfrage der FUTUREZONE. Das vorangegangene, inoffizielle Anwaltsschreiben habe man allerdings bekommen und habe darauf auch reagiert, erklärte Siegfried Grobmann, Pressesprecher von UPC. "Wir sind nicht gewillt, eine Internet-Zensur durchzuführen", erklärte Grobmann.

"UPC ermöglicht Kunden den Zugang zum Internet, hat allerdings keine Verpflichtung und kein Recht auf Selektion oder Prüfung der darin angebotenen Inhalte", so Grobmann. Allerdings werde UPC alle notwendigen Schritte treffen, die das Gesetz verlangt, um bekannt gewordene Rechtsvergehen zu bekämpfen.

Piratenpartei: "Chinesische Zustände"

Die Piratenpartei Österreichs äußerte sich am Mittwoch entsetzt darüber, dass sich der VAP für Österreich "chinesische Zustände" wünscht. Diese Äußerung spielt auf die vom VAP geforderte Blockade von Kino.to an. Andreas Manak, Rechtsanwalt des VAP, räumte bei der Pressekonferenz am Dienstag zwar ein, dass mit Netzsperren das Problem nicht gelöst sei, es dem VAP aber vor allem um wirtschaftliche Interessen gehe.

Die Piratenpartei kritisierte daher, dass es sich bei der Klage "um einen weiteren Versuch der Rechteverwertungsindustrie handelt, ihr überkommenes Geschäftsmodell durch Beschneidung der Grundrechte und Beugung des Rechtsstaates künstlich am Leben zu erhalten."

Angesprochen auf die Problematik, dass es auch relativ einfach möglich sei, Netzsperren zu umgehen, meinte VAP-Anwalt Manak zudem: "Man kann auch jede neue Domain rasch in eine Sperrliste eintragen, das ist nicht wirklich ein technisches Problem".

Auch WKÖ unzufrieden

Mit Unverständnis reagierte auch Hans-Jürgen Pollirer, Obmann der Bundessparte Information und Consulting der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Er kritisiert jedoch nicht den Klagbestand an sich, sondern den Zeitpunkt. "Die Contentindustrie weiß ganz genau, dass derzeit ein Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH anhängig ist, in dem die Frage der Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit von Filtermaßnahmen auf dem Prüfstand steht", so Pollirer.

Ein belgisches Gericht hat beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Vorabentscheidung beantragt, nachdem eine Verwertungsgesellschaft gegen einen Service Provider geklagt hatte. "Es wird anzunehmen sein, dass das österreichische Gericht die Entscheidung des EuGH abwarten wird", meinte Pollirer weiter. Warum der VAP "gerade jetzt" prozessieren wolle, "leuchtet absolut nicht ein."

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(futurezone)

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