FRANKREICH

Lästern auf Facebook als Kündigungsgrund

Böse Bemerkungen auf Facebook über den Chef oder das Unternehmen können in Frankreich ein Kündigungsgrund sein. Ein französisches Arbeitsgericht urteilte am Freitag, dass die Entlassung zweier Mitarbeiter einer Ingenieurfirma aufgrund kritischer Bemerkungen in dem Sozialen Netzwerk rechtens sei. Einer von ihnen hatte auf seinem Facebook-Profil mit Blick auf seinen Job gescherzt, dass er dem "Club der Unheilvollen" angehöre.

Profil nicht "als Privatsphäre gewertet"

Da sein Profil auch für Freunde von Freunden zugänglich gewesen sei, könne dies nicht mehr als Privatsphäre gewertet werden, betonte die Anwältin des Unternehmens. Es ist das erste Mal in Frankreich, dass ein Facebook-Eintrag als Kündigungsgrund anerkannt wird.

Kürzlich waren auch zehn Schüler vorübergehend aus einer Schule verbannt worden, weil sie auf Facebook zu Protestaktionen gegen die mittlerweile verabschiedete Rentenreform aufgerufen hatten. Sie hätten als Strafarbeit einen Vergleich europäischer Rentensysteme aufgebrummt bekommen, berichtete die Zeitung "Libération".

(dpa)

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