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Österreich

Langsames Internet: UPC zahlt Kundin Geld zurück

Eine langsame Internetverbindung dürfte wohl zu den größten Alltagsärgernissen der heutigen Zeit zählen. Eine UPC-Kundin wollte das nun nicht mehr hinnehmen und hat über längere Zeit die Geschwindigkeit ihres Zugangs gemessen. Dabei stellte sich heraus, dass die versprochen 75Mbit/s nie erreicht wurden, zumeist lag die tatsächliche Übertragungsrate bei gerade einmal einem Drittel dessen, wie der WebStandard berichtet.

Gemeinsam mit dem Verein für Konsumeninformation (VKI) wurde aus diesem Grund eine Klage gegen den Provider eingereicht. “Unmittelbar nach Einbringung der Mahnklage hat UPC den geforderten Betrag bezahlt”, so VKI-Juristin Marlies Leisentritt gegenüber der futurezone. Konkret ging es um eine Rückzahlung von etwa 50 Prozent der Gebühren in dem gemessen Zeitraum von neun Monaten, insgesamt rund 135 Euro. UPC verwies nach einer Anfrage der futurezone lediglich darauf, dass man Gerichtsverfahren nicht kommentieren wolle.

Was Betroffene tun können

Möglich war das in erster Linie deswegen, weil die Kundin die Internetgeschwindigkeit mithilfe eines Skripts über einen längeren Zeitraum genau festgehalten hat. “Die tolle Dokumentation war natürlich ein riesiger Vorteil”, so Leisentritt. Kunden, die ebenfalls von einer zu langsamen Internetverbindung betroffen sind, rät sie ebenfalls zu einer möglichst genauen Dokumentation. Wichtig sei, dafür einen seriösen Speedtest, wie etwa den RTR-Test, zu verwenden. Das Skript, das in dem konkreten Fall genutzt wurde, hatte sich die Kundin selbst geschrieben. “Würde die RTR ebenfalls ein Skript anbieten, wäre das optimal”, so Leisentritt.

Im weiteren Schritt solle man den Provider kontaktieren, das rät auch UPC: "Kunden, die Probleme haben, sollen sich selbstverständlich bei uns melden, damit wir uns jeden Fall individuell ansehen können", so UPC-Sprecherin Sarah Nettel gegenüber der futurezone.

“Falls der Provider keine Verbesserungen durchführt, kann man in einem weiteren Schritt eine Preisminderung geltend machen”, so VKI-Juristin Leisentritt. Für Unterstützung kann man sich auch an den VKI wenden, der entsprechende Beratung anbietet.

Einzelfälle

Ab wann man einen Anspruch auf Rückzahlung geltend machen kann, müsse man sich laut Leisentritt im Einzelfall anschauen. Die Probleme müssen demnach regelmäßig auftreten, um eine Rückzahlung erwirken zu können: „Natürlich kann es bei der Verbindung in Ausnahmefällen zu kurzzeitigen Geschwindigkeitsunterschreitungen kommen, diese dürfen aber nicht schwerwiegend sein. Im Beispielsfall gab es wirklich horrende Geschwindigkeitsunterschreitungen.” Der VKI will sich auch in Zukunft um derartige Anliegen kümmern: "Wir werden uns bemühen, vergleichbare Fälle weiterzuverfolgen und auszujudizieren", kündigt Leisentritt an.

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Thomas Prenner

ThPrenner

Beschäftigt sich mit Dingen, die man täglich nutzt. Möchte Altes mit Neuem verbinden. Mag Streaming genauso gern wie seine Schallplatten. Fotografiert am liebsten auf Film, meistens aber mit dem Smartphone.

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