USA

Left Shark: Katy Perry verliert Streit um Design

Einer der kuriosesten Rechtsfälle des Jahres hat vorerst ein Ende gefunden. Katy Perrys Versuch, das Design des vom Super Bowl bekannten „Left Shark“ markenrechtlich schützen zu lassen, ist gescheitert. Der ungewöhnlich tanzende Hai wurde durch die Superbowl-Halbzeitshow von Perry bekannt. Dort tanzte er neben ihr und wurde durch seine ungewöhnlichen Bewegungen rasch zum Internet-Hit.

Ein Nutzer baute ihn sogar als 3D-Modell nach und bot die Figur auf der 3D-Druck-Plattform Shapeways zum Kauf an. Katy Perrys Anwälte sahen jedoch eine Urheberrechtsverletzung und ließen den Verkauf einstellen. Sosa veröffentlichte das 3D-Modell danach frei im Internet, da „Left Shark“ seiner Meinung nach dem Volk gehöre. Das hinderte Perrys Anwälte jedoch nicht daran, weiteres Kapital aus dem Meme schlagen zu wollen. Neben „Left Shark“ sollten auch „Right Shark“, „Drunk Shark“ und „Basking Shark“ geschützt werden.

Design nein, Marke vielleicht

Das zuständige Patent- und Markenamt kam aber nun zum Schluss, dass „Left Shark“ nicht als Markenzeichen von Katy Perry gesehen wird, weswegen sie das Design nicht registrieren darf. Zudem verletze das von Sosa erstellte Modell keine Urheberrechte, da es ausreichend von den Original-Designs abweicht. Die Entscheidung über die Registrierung des Designs ist allerdings nicht endgültig, Perry darf ihr Glück nochmal beim Amt versuchen. Die Marke „Left Shark“ könnte ihr aber zugesprochen werden. Das Markenamt verlangte jedoch von den Anwälten, dass diese den Verwendungszweck, beispielsweise Kostüme, näher definieren.

Der Hai könnte zudem auch den Weg in das beliebte MMORPG „World of Warcraft“ finden. Berichten zufolge wurde „Left Shark“ bereits als kämpfendes Haustier gesehen, die ungewöhnlichen Tänze werden als Attacken eingesetzt. Offiziell könnte er mit einem der kommenden Patches eingeführt werden.

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