"Marlene Dietrich Collection" unterliegt gegen YouTube
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Das Gericht hat die Klage abgewiesen. Die Online-Videoplattform sollte es nach dem Willen der Marlene Dietrich Collection (MDCB) unterlassen, insgesamt 40 Videoaufnahmen mit der Schauspielerin in Deutschland zugänglich zu machen.
Der Urheberrechtsprozess hatte im Juni begonnen. Die MDCB ist eine Gesellschaft zum Schutz von Persönlichkeit und Lebenswerk der verstorbenen Diva und unterhält eine Dauerausstellung in der „Deutschen Kinemathek. Museum für Film und Fernsehen“ in Berlin.
Öffentliches Interesse
Das Münchner Landgericht hatte YouTube lediglich die Verbreitung der Dietrich-Interpretation von „Lili Marleen“ bei einem Auftritt im New London Theater 1972 untersagt. Die übrigen Videoclips mit Konzerten, Interviews und Homestorys blieben zugänglich. Gegen die Entscheidung hatten beide Parteien Berufung eingelegt.
Das Oberlandesgericht wies nun die Klage insgesamt ab. Begründet hat es diese Entscheidung - etwa hinsichtlich der Vervielfältigung der Clips - unter anderem damit, dass eine internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte ausscheidet. Die Server des Plattformbetreibers stünden unstrittig nicht im Inland. Zudem habe YouTube zu Recht daraufhingewiesen, dass es nicht möglich sei, die Videos herunterzuladen, da eine entsprechende Download-Funktion nicht angeboten werde.
Von der MDCB waren auch Verletzungen des Persönlichkeitsrechts der Dietrich-Tochter Maria Riva in Zusammenhang mit der gezeigten Dokumentation „Her Own Song“ beanstandet worden. Das OLG kam nun zu dem Ergebnis, dass es sich um eine Veröffentlichung aus dem Bereich der Zeitgeschichte handelt, an denen ein erhebliches öffentliches Interesse besteht.
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