APAKMA06 - 02042009 - WIEN - OESTERREICH: ZU APA-TEXT WI - Der Schriftzug ãMeinl BankÒ am Firmensitz der Mainl Bank in der Wiener Innenstadt aufgenommen am Montag, 10. September 2007. APA-FOTO: BARBARA GINDL
APAKMA06 - 02042009 - WIEN - OESTERREICH: ZU APA-TEXT WI - Der Schriftzug ãMeinl BankÒ am Firmensitz der Mainl Bank in der Wiener Innenstadt aufgenommen am Montag, 10. September 2007. APA-FOTO: BARBARA GINDL
© APA/Barbara Gindl

Digital Life

Meinl-Bank wurde mit ausgemusterten Blackberrys erpresst

Mit erheblicher Verzögerung hat am Mittwoch am Wiener Landesgericht der Prozess gegen ein Quartett begonnen, das im Vorjahr die Meinl-Bank erpresst haben soll. Man wäre im Besitz von 76 ausgemusterten Firmen-Handys, könne die gelöschten Daten wiederherstellen und werde diese einem Interessenten verkaufen. Für den Rückkauf wurden laut Anklage 1,5 Millionen Euro verlangt.

An sich sollten die ausrangierten Blackberrys der Reststoffverwertung zugeführt werden, wurden jedoch, nachdem die Sim-Karten entfernt und ein Reset durchgeführt wurde, weiterverkauft. Der neue Besitzer der Geräte soll danach einen durchtriebenen Plan entwickelt haben. Er wollte sie zu Geld machen, indem er über einen Bekannten den Kontakt zu zwei Managern einer Sicherheitsfirma herstellte, die kurz vor Weihnachten 2017 der Bank auftischten, man hätte von dritter Seite einen Auftrag zum „Absaugen“ der erfolgreich wiederhergestellten Daten bekommen.

Mensdorff-Pouilly als Zeuge

In diesem Zusammenhang wurden dem Vorstand der Bank Fotos von IMEI-Nummern und SIM-Karten-Ausbrüchen präsentiert, um zu veranschaulichen, dass man sich tatsächlich im Besitz der alten Blackberry-Geräte befand. Als Überbringer der Fotos soll der Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly fungiert haben, der im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungserfahren allerdings nicht als Beschuldigter, sondern nur als Zeuge geführt wurde.

Zur Anklage gebracht wurden der letzte Besitzer der Blackberry-Geräte, die beiden Geschäftsführer der Sicherheitsfirma sowie der zwischengeschaltete Mittelsmann. Da für den Fall des Nichtbezahlens der geforderten 1,5 Millionen keine Drohung ausgesprochen wurde, wurde von der Staatsanwaltschaft versuchter schwerer Betrug angenommen.

Angeklagte leugnen unlautere Motive

Vor Richter Christian Böhm leugneten alle Angeklagten jedwedes unlautere Motiv. Der neuer Besitzer des Handy-Schrots will sich gewundert haben, dass eine derart renommierte Bank so sorglos mit den Handys umgegangen sei und habe vermutet, es könnten sich noch sensible Daten finden, da die Telefone teilweise noch Sim- und Speicher-Karten enthielten. Überprüft hatte er dies jedoch nie. Er habe sich einerseits vorstellen können, dass das Geldinstitut an einem Rückkauf interessiert sein könnte, andererseits hätte er sich gerne als Berater über den richtigen Umgang mit sensiblen Daten engagieren lassen.

Da er nicht über die entsprechenden Kontakte und Zertifikate verfügte, wandte sich der 40-Jährige über einen Bekannten an die renommierte Sicherheitsfirma. Diese wiederum stellte dann den Kontakt zur Bank her. Man sei überzeugt gewesen, dass auf den Handys noch Daten vorhanden waren, weshalb von einer Täuschung keine Rede sein könne. Auch habe man nicht einen anderen Interessenten ins Spiel gebracht.

Noch kein Urteil

Vielmehr beriefen sich die Anwälte der beiden Berufsdetektive auf einen möglichen „Finderlohn“, der auch bei Daten zulässig sei. „Man habe ein grundsätzliches Kaufinteresse ausloten wollen, habe aber nie über einen konkreten Preis gesprochen.

Für den Mittwoch waren noch die weiteren Beschuldigteneinvernahmen geplant, aber keine der ursprünglich geladenen Zeugen, unter ihnen auch Mensdorff-Pouilly, erschien. Ein Urteil wird daher frühestens bei einem zweiten Verhandlungstermin gefällt werden.

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Kommentare