Hoverboard von Lexus
Hoverboard von Lexus
© Lexus

Kurios

Ministerium erklärt Verkehrsregeln für Hoverboards

Der 21. Oktober 2015 erscheint in "Zurück in die Zukunft II" voll futuristischer Technologie. Die Prophezeiungen aus dem Jahr 1989 sind nur teilweise eingetroffen, doch Hoverboards gibt es heute tatsächlich - wenn auch nicht in der Form, in der sie im Film auftauchen. Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat sich nun den Spaß erlaubt und einige Regeln für Hoverboard-Benutzer klargestellt.

Auf der Straße darf man mit dem Hoverboard grundsätzlich nicht fahren. Bei dem Fortbewegungsmittel handle es sich rechtlich um ein "Kleinfahrzeug zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn", stellt das BMVIT in einer Frage-Antwort-Liste klar. Beim Gleiten über Wasser müsse man jedoch die Wasserstraßen-Verkehrsordnung einhalten. Hebt man mit dem Hoverboard weiter ab, müsse man zudem um eine Genehmigung der Austro Control ansuchen.

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