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Gericht

Nach Facebook-Urteil: Eltern der Verstorbenen enttäuscht

Nach der juristischen Niederlage gegen Facebook im Streit um die Freigabe des Benutzerkontos der verstorbenen Tochter haben sich die Eltern „tief enttäuscht“ gezeigt. Sie müssten sich „erstmal sammeln, um die Kraft aufzubringen, die emotional höchst anstrengende Auseinandersetzung mit Facebook fortzusetzen“, hieß es am Mittwoch in einer von ihrem Anwalt verbreiten Stellungnahme. „Besonders schmerzlich ist für uns auch das damit verbundene lange Warten auf eine endgültige Gewissheit.“

Das Berliner Kammergericht hatte zuvor in zweiter Instanz entschieden, dass die Eltern haben keinen Anspruch auf Zugang zum Facebook-Account ihres verstorbenen Kindes haben. Damit stellten sich die Richter gegen ein erstes Urteil des Landgerichts von 2015.

Zugang zu Nachrichten gefordert

Geklagt hatte eine Mutter, deren Tochter 2012 an einem Berliner U-Bahnhof von einem einfahrenden Zug tödlich verletzt wurde. Die Eltern wollen klären, ob es sich um einen Suizid gehandelt haben könnte und fordern von Facebook Zugang unter anderem zu den Chat-Nachrichten.

Den Eltern bleibt noch der Gang zum Bundesgerichtshof nach Karlsruhe, was sie ihrem Anwalt zufolge „aller Voraussicht nach“ auch machen werden. Sie würden die Hoffnung nicht aufgeben, „dass wir Gewissheit über die Hintergründe des Ablebens unser Tochter gewinnen“, erklärten die Eltern.

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