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Urteil

Online-Banking-Klauseln der Bawag rechtswidrig

Der Verein für Konsumenteninformation hat mit einer Klage gegen die Nutzungsbedingungen des Bawag Online-Bankings nun vor dem Handelsgericht Wien Recht bekommen. Das Handelsgericht hat festgestellt, dass neun der insgesamt zehn beanstandeten Klauseln rechtswidrig seien. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Absurd hohe Anforderungen

Die Klage wurde nach zahlreichen Kundenbeschwerden eingereicht, die auf die Änderung der Nutzungsbedingungen im Februar folgten. Die Konsumentenschützer warfen der Bawag unter anderem vor, die Klauseln unverständlich und realitätsfern formuliert zu haben. So verlangte die Bawag unter anderem die regelmäßige Änderung der PIN, das sofortige Löschen der TAN-SMS nach Verwendung sowie das "unverzügliche" Benachrichtigen der Bank bei abweichenden Daten in der SMS.

Immer neuestes Betriebssystem

Die wohl komplizierteste Klausel sah vor, dass es dem Kunden verboten sei, TANs und andere Identifikationsmerkmale auf fremden Webseiten einzugeben, vor allem wenn es sich beispielsweise um einen Phishing-Versuch handelt. Zudem wurde der Kunde dazu verpflichtet, sein Smartphone bei der Verwendung der Online-Banking-App stets auf dem "neuesten Stand" zu halten. Da aber vor allem bei Android die aktuellsten Updates nur sehr sporadisch ihren Weg auf das Gerät finden, vor allem da Hersteller für neue Versionen oftmals Monate brauchen, sah das Gericht das als eine unzulässige Risikoabwälzung an.

„Das Gericht setzt der Tendenz der Banken, im Online-Banking für die Kunden alle nur denkbaren Sorgfaltspflichten zu erfinden und das Risiko von Fehlern im System auf die Kunden zu überwälzen klare Grenzen“, zeigt sich Jennifer Wassermann, zuständige Juristin im Bereich Recht des VKI, in einer Aussendung über das Urteil erfreut.

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