Recht

Rechnungsentgelt: VKI punktet gegen A1

Der Verein für Konsumenteninformation hat bei seiner Klage gegen A1 in erster Instanz Recht bekommen. Beklagt wurde ein Entgelt für Papierrechnungen über 0,90 Euro, welches in den AGB von A1 festgelegt ist. A1 lässt seinen Kunden Rechnungen online zustellen. Eine zusätzliche Papierrechnung wird von A1 als "Rechnungsdoppel" bezeichnet. Laut Gesetz dürfen Papierrechnungen nicht entgeltpflichtig erklärt werden. Das erstinstanzliche Urteil ist nicht rechtskräftig.

"Wir sehen in dem Vorgehen von A1 einen Versuch, die gesetzlichen Regelungen zur Entgeltfreiheit von Papierrechnungen zu unterlaufen. Das Gericht geht dabei nicht mit. Klauseln, die – auf welchen Wegen immer – Papierrechnungen entgeltpflichtig machen, sind gesetzwidrig und unwirksam. Wenn diese Entscheidung in erster Instanz oder auch später rechtskräftig wird, wird A1 die kassierten Beträge zurückzuzahlen haben", meint Juristin Tanja Händel in einer Aussendung des VKI.

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