Das Wahlgeheimnis will geschützt werden
Das Wahlgeheimnis will geschützt werden
© APA/HELMUT FOHRINGER

Wahlgeheimnis

Sind Selfies in der Wahlkabine erlaubt?

Wenn am Sonntag in Österreich die Wahllokale für die Nationalratswahl öffnen, wird es nicht lange dauern, bis in verschiedensten sozialen Netzwerken die ersten Foto vom Wahltag auftauchen. Auch die Wahlkabine selbst dürfte Schauplatz zahlreicher Smartphone-Selbstporträts werden. Aber wie sieht es mit der rechtlichen Situation bei Selfies in der Wahlkabine aus?

Nicht verboten

"Im Gesetz sind solche Fälle nicht explizit geregelt. Ein Selfie aus der Wahlkabine zu posten, ist daher auch nicht ausdrücklich verboten", heißt es von der MA62, die für die Organisation der Wiener Wahlen zuständig ist. Im Grunde obliege es dem Wahlsprengelleiter dies zu untersagen, was aber in der Praxis wohl kaum durchsetzbar ist.

Das Fotografieren und Posten seines eigenen, ausgefüllten Wahlzettels ist also gesetzlich nicht untersagt. Man muss aber darauf achten, dass tatsächlich ausschließlich der eigene Zettel auf dem Foto zu sehen ist: Einen fremden Stimmzettel zu fotografieren und auf Facebook zu posten, würde gegen den Schutz des Wahlgeheimnisses verstoßen, der in der Verfassung verankert ist.

Briefwahl

Auch bei der Briefwahl gelten vergleichbare Regeln. Postet man selbst ein Foto seines ausgefüllten Stimmzettels, ist dies unproblematisch. Wenn allerdings jemand einen fremden ausgefüllten Stimmzettel fotografiert und im Internet verbreitet, könnte er in Konflikt mit dem Gesetz geraten.

Es könnte auch dem Grundsatz der Briefwahl widersprechen. Denn bei der Briefwahl geben die Wähler an, unbeobachtet und unbeeinflusst den Stimmzettel ausgefüllt zu haben. "Eine solche Stimme wäre jedoch nicht nichtig und würde dennoch zu den gültigen Stimmen zählen", erklärt die MA62, "Ob die Aufnahme eines solchen Fotos bzw. ein entsprechendes Posting in den sozialen Netzwerken eine strafbare Handlung darstellt, muss im Einzelfall der Staatsanwalt prüfen."

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