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Deutschland

Sky-Zugänge im Netz verkauft: Ein Jahr auf Bewährung

Das Landgericht Verden bestätigte damit in einem Berufungsverfahren im Grundsatz ein Urteil des Amtsgerichtes Stolzenau aus dem Jahr 2013, milderte es aber um sechs Monate ab. Das Urteil erging bereits am Mittwoch, wie am Freitag eine Gerichtssprecherin in Verden bestätigte. Sky begrüßte die Entscheidung und sprach von einem „klaren Signal an alle Kriminellen“, die versuchten, sich auf Kosten des Unternehmens und ehrlicher Kunden an exklusiven Sky-Programminhalten zu bereichern.

Card-Sharing-Server

Im vorliegenden Fall hatte der Verurteilte im Internet einen Card-Sharing-Server eingerichtet und Zugänge dazu verkauft. Es ging vor Gericht um mindestens 65 Taten. Möglicherweise waren es aber mehr. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Binnen einer Woche ist ein Revisionsantrag vor dem Oberlandesgericht möglich.

Laut Sky ist das Urteil der bislang erste Richterspruch einer höheren Instanz in Deutschland zu dieser Form der Informations- und Kommunikationskriminalität („Cybercrime“). Sky trat in dem Prozess als Nebenkläger auf.

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