Laute Werbung führt schnell zum Griff zur Fernbedienung (Symbolbild).
Neues Gesetz verbietet laute Streaming-Werbung
Kalifornien, die Wiege des Silicon Valley, ist einer der US-Bundesstaaten, der Techkonzerne am strengsten reguliert. Das betrifft Robotaxis, Druckerhersteller und neuerdings auch Streaminganbieter, bzw. deren Werbekunden.
Ab 1. Juli dürfen Werbeclips nicht mehr lauter sein als die Streaming-Inhalte, die sie unterbrechen. Illinois hat erst kürzlich ein ähnliches Gesetz verabschiedet. Auf Bundesebene ist eine Regelung zur Lautstärke von Werbeunterbrechungen in Fernsehsendungen bereits seit 15 Jahren in Kraft.
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Branchenverband dagegen
Der Branchenverband Motion Picture Association, dem u.a. Netflix, Disney und Amazon Prime angehören, waren gegen das Gesetz. Sie hätten die Angelegenheit lieber selbst reguliert, wie aus einem Arbeitsbericht hervorgeht.
Außerdem sehen die Streaminganbieter Schwierigkeiten in der Umsetzung, weil sie ihre Inhalte und die Werbung anders als Fernsehsender auf vielen verschiedenen Geräten ausspielen, heißt es bei Ars Technica. Wie genau sie das kalifornische Gesetz umsetzen werden, ist noch nicht klar.
Lage in Österreich
In Österreich gibt es keine vergleichbare Vorschrift. Lediglich die Dauer der Werbung im Fernsehen ist im Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und im ORF-Gesetz geregelt – in den meisten Fällen sind 12 Minuten pro Stunde erlaubt. Bei sogenannten Abrufdiensten, also Streaming, gibt es keine zeitliche Beschränkung für Werbung.
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Wenn Werbeclips sehr viel lauter klingen als Fernseh- oder Radio-Sendungen, hat das oftmals gar nicht direkt mit der Lautstärke zu tun. Häufig ist die Werbung nur stark komprimiert, d.h. die dynamischen Unterschiede zwischen laut und leise werden eliminiert. Das kann sich dann anhören, als würde einen die Werbung im Vergleich zum Rest regelrecht anbrüllen.
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