© John Adkisson, reuters

Sexualstrafrecht

Tatbestand des "Grooming" ausgeweitet

Nun werden bereits Personen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr belangt, die versuchen, im Netz das Vertrauen von Kindern zu gewinnen, um von ihnen pornografisches Material zu erlangen. Bisher konnte erst gesetzlich eingeschritten werden, wenn zumindest der Versuch vorlag, einen physischen Missbrauch anzubahnen.

Die Änderung im Sexualstrafrecht sei ein starkes Signal gegen Sexualverbrechen, sagte Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP). Die Gesetzesänderung im Rahmen einer EU-Novelle sieht neben der Verschärfung beim "Grooming" die Anhebung der Grundstrafandrohung bei Menschenhandel von drei auf fünf Jahre vor. Wenn Minderjährige betroffen sind kann die Strafe bis zu zehn Jahren betragen.

Ebenfalls verschärft wurden die Strafen bei Vergewaltigung. Die Mindeststrafe wurde von sechs Monaten auf ein Jahr erhöht. Die Strafdrohung bei geschlechtlicher Nötigung wurde von statt bisher einem bis zu zehn Jahren auf fünf bis zu 15 Jahren ausgedehnt. Die Altersgrenze bei sexuellem Missbrauch von Jugendlichen wurde von 16 auf 18 Jahre ausgeweitet.

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