Klage

UPC wegen unzulässiger Klausel verurteilt

Der Verein für Konsumenteninformation hat sich in einem Rechtsstreit gegen den Kabelnetzbetreiber UPC durchgesetzt. Nach einem Erfolg vor dem Handelsgericht Wien gibt auch das Oberlandesgericht Wien dem Kläger Recht. Das Verfahren betrifft eine Klausel in den AGB der UPC Telekabel Wien GmbH, in der auf das Bearbeitungsentgelt für die manuelle Zuordnung einer Zahlung hingewiesen wird (Ein solches Entgelt fällt z.B. an, falls bei einer Online-Zahlung die Kundennummer nicht im Feld Zahlungsreferenz eingetragen wird).

Das Gericht beanstandete, dass Konsumentinnen und Konsumenten, welche sich ein klares Bild über die exakte Höhe der Gebühr verschaffen wollen, dazu in einem weiteren, separaten Dokument die ersten sechs Seiten der Entgeltbestimmungen "durchforsten" müssen. Ebenso wurde der Verweis auf die "jeweils gültigen Entgeltbestimmungen" beanstandet, da unklar bleibt, ob es sich um die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, der Zahlung, oder der Verrechnung gültigen Entgeltbestimmungen handelt.

Zudem werde dem Konsumenten unzulässiger Weise der Eindruck vermittelt, die "über den Querverweis recherchierbaren Entgelte seien für ihn ohne Einschränkung verbindlich". Dadurch wird dem Konsumenten ein "unklares Bild seiner vertraglichen Situation" suggeriert, befand das Gericht.

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