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Frankreich

Urteil: Twitter muss User-Daten bekanntgeben

Eine jüdische Studentenorganisation sowie mehrere Anti-Rassismus-Vereinigungen hatten in Frankreich im November

gegen Twitter wegen der Verbreitung von Botschaften wie „ein guter Jude ist ein toter Jude“ erstattet. Twitter nahm die beanstandeten Nachrichten
, weigert sich aber, die Absender bekanntzugeben.

Twitter verweist an US-Sitz
Die Daten würden von dem Unternehmen in den USA gesammelt und aufbewahrt, hatte Twitter argumentiert. Um sie zu erhalten, müsse sich die französische Justiz an die Justizbehörden in den USA wenden. Im Jänner wurde Twitter in erster Instanz zur Herausgabe der Daten verpflichtet.

Das Landgericht in Paris urteilte im Jänner zudem, dass das US-Unternehmen für seine französische Internet-Plattform einen „leicht zugänglichen und sichtbaren“ Service einrichten müsse, damit Nutzer dort illegale Inhalte melden können, in denen etwa zum Rassenhass aufgerufen oder der Holocaust geleugnet wird. Das Pariser Berufungsgericht erklärte nun, der entsprechende Service sei bisher „weder leicht zugänglich noch sichtbar“.

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