Urteil: VKI gewinnt vor Gericht gegen Parship
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Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat vor dem Oberlandesgericht Wien einen Erfolg gegen die Dating-Plattform Parship erzielt. Dieses bestätigte ein zuvor gefälltes Urteil, dass man bei einem sich automatisch verlängernden Abo dem Konsumenten mehr Informationen bieten müsse als eine E-Mail mit Link zu weiterführenden Informationen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Parship bietet auf zwölf Monate befristete, kostenpflichtige Mitgliedschaften an, die sich so lange verlängern, is der Kunde den Vertrag fristgerecht kündigt. Laut Konsumentenschutzgesetz ist ein „besonderer“ Hinweis auf den bevorstehenden Ablauf der Kündigungsfrist und die automatische Vertragsverlängerung erforderlich. Das von Parship versandte E-Mail enthält lediglich einen Link, der auf die Startseite führt, wo man sich zunächst einloggen muss, um weitere Informationen abrufen zu können.
Geld kann zurückgefordert werden
„Wer einen Hinweis auf den drohenden Ablauf der Kündigungsfrist derart versteckt erteilt, spekuliert geradezu darauf, dass dieser übersehen wird, damit es zu einer automatischen Vertragsverlängerung kommt“, so Laura Ruschitzka vom VKI. Betroffene können die Rückerstattung des verrechneten Entgelts verlangen, wenn sie die Dienste von Parship nach der Vertragsverlängerung nicht mehr in Anspruch genommen haben. Ein entsprechender Musterbrief steht auf der VKI-Website zum Download bereit.
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