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Konsumentenschutz

VKI klagt Amazon wegen irreführender Prime-Werbung

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat in Luxemburg, wo Amazons Europa-Zentrale ihren Hauptsitz hat, eine Klage gegen den Online-Händler eingebracht, weil dieser sein Premium-Programm "Amazon-Prime" auch in Österreich beworben hat, obwohl die meisten Funktionen hier gar nicht zur Verfügung stehen. Der VKI hat am 13. März ein entsprechendes Unterlassungs-Verfahren gegen Amazon eingeleitet, eine Urteilsveröffentlichung durch Amazon wird angestrebt. Der Streitwert beläuft sich auf insgesamt 36.000 Euro. Auslöser für die Klage war ein Bericht der futurezone, der aufgezeigt hat, dass Amazon sinen Prime-Service dezidiert auch in Österreich bewirbt, obwohl weder die versprochene "Gratis Lieferung am nächsten Tag" noch das "unbegrenzte Streaming von 12.000 Filmen und TV-Episoden" hierzulande verfügbar ist. Das kostenlose Ausleihen von Kindle-Büchern ist zwar auch in der Alpenrepublik möglich, rechtfertigt für die meisten Interessenten aber wohl kaum den Preis von 49 Euro pro Jahr.

In der Anklageschrift, die der Redaktion vorliegt, listet der VKI die relevanten Passagen des ursprünglich auf der Amazon-Webseite veröffentlichten Werbetexts inklusive Screenshots auf und argumentiert, dass das Angebot für Kunden irreführend sei. Dass Amazon das Angebot an österreichische Nutzer inzwischen zurückgezogen hat und von einem "technischen Fehler" spricht, ändere nichts an "der Tatsache, dass österreichische Kunden auch am 11.03.2014 ungehindert Amazon Prime bestellen können und von den Beklagten die Bestätigung erhalten, sofort unbegrenzt über 12.000 Filme und Serienepisoden mit Prime Instant Video streamen zu können", heißt es in der Klageschrift.

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Markus Keßler

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