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© Getty Images/iStockphoto/Cesar Okada/iStockphoto

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Wienerin klagt Parship, bekommt Geld für Mitgliedschaft zurück

14 Tage Rücktrittsrecht bei Vertragsabschluss. Für das Online-Datingportal sollte diese gesetzlich vorgesehene Frist offenbar nicht gelten. Eine Wienerin, die den Dienst nach wenigen Tagen kündigte, staunte nicht schlecht, als Parship ihr nicht den gesamten Jahres-Mitgliedsbeitrag von 598,80 Euro zurückzahlte, sondern sich 449,10 Euro einbehielt. Die Plattform beruf sich auf einen Wertersatz, da die Frau in der kurzen Zeit bereits einige Kontakte über Parship geknüpft habe.

Klage gegen Parship erfolgreich

Die Userin wollte sich dies nicht bieten lassen und brachte mithilfe der Arbeiterkammer Wien eine Klage ein. Laut der AK ließ sich Parship auf kein Gerichtsverfahren ein und überwies die strittige Summe inklusive Zinsen und bezahlte auch die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten. Den Konsumentenschützern zufolge ist die Beschwerde von geprellten Parship-Nutzern kein Einzelfall.

Inhaltlich durchfechten will das Unternehmen die Sache vor Gericht offenbar nicht. Auch in diesem Fall wurde ein sogenanntes Versäumungsurteil gegen Parship gefällt, wie die AK mitteilt. Darunter versteht man, dass der Kläger oder Beklagte nicht zum Prozess erscheinen. Das Urteil wird dann ohne Rücksicht auf die inhaltliche Prüfung des Rechtsstreits gesprochen. So kann etwa ein Unternehmen verhindern, dass inhaltlich ein Präzedenzfall geschaffen wird, der anderen Klägern unter Umständen vor Gericht zugute kommen würde.

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