Die Online-Plattform 4betterdays verkauft Produkte aus nachhaltiger, europäischer Produktion
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Urheberrecht

Wunder-Baum-Hersteller verklagt Tiroler Online-Plattform

Es erinnert an David gegen Goliath: Die Tiroler Online-Plattform 4betterdays.com wurde vom bekannten "Wunder-Baum"-Konzern am Wiener Handelsgericht auf Unterlassung geklagt, weil sie über das Internet Zirbenduftbäume eines hiesigen Zwei-Mann-Betriebes zum Verkauf anbot. Das Unternehmen darf die in abstraktem Baumdesign gehaltenen "Lufterfrischer" künftig nicht mehr vertreiben, lautet das Urteil.

Schematische Baum-Darstellung

"Bis jetzt kostet uns die Causa bereits über 30.000 Euro", erklärte Geschäftsführer Elmar Frischmann im Gespräch mit der APA: "Die mögliche Anfechtung des Urteils stellt für uns schlicht und einfach finanziell ein zu großes Risiko dar, obwohl Rechtsberater meinen, dass wir durchaus Erfolg haben könnten". Denn schließlich seien die "Zirbenduftbäume" zu 100 Prozent aus heimischen Holz und hätten mit den synthetisch hergestellten "Wunder-Bäumen" nichts gemein, außer dass beiden schematische Darstellungen von Bäumen zugrunde liegen, argumentierte Frischmann: "Jedes Kind zeichnet auf diese Weise einen Baum". Zudem würde das Tiroler Unternehmen bei einer Online-Suche mit dem Suchbegriff "Wunder-Baum" nicht einmal aufscheinen, das heißt die Verwechselbarkeit sei somit nicht unmittelbar gegeben.

E-Commerce als Falle für KMU

"E-Commerce wird auf diese Weise eine Risikofalle für KMUs", betonte Frischmann. Seitens der Politik und auch der Wirtschaftskammer würden KMUs ständig angehalten, das Werkzeug Online-Handel bzw. -Präsenz auszubauen, leider aber fehle dabei die nötige "politische Rückendeckung". Die auftretenden Risiken werden unterschätzt, meinte der Geschäftsführer: "Europa läuft Gefahr, ein Vasall der US-amerikanischen E-Commerce-Riesen zu werden". Dabei versteuere beispielsweise Amazon innerhalb der EU mit sechs Prozent, wälze aber die Arbeit und das Risiko auf die Händler ab.

Fehlende Rückendeckung

Auch in ihrem Fall würde ein amerikanisches Unternehmen, nämlich die Julius Sämann Ltd., einfach per Klage eingreifen. "Die Politik muss sich aber gegen derartige Eingriffe etwa aus den USA, aber auch aus anderen Ländern zur Wehr setzen", appellierte Frischmann. Sonst bleibe die vielfach geforderte Digitalisierung für Klein- und Mittelbetriebe eine existenzgefährdende "Online-Falle".

Auch die Wirtschaftskammer (WK) nahm Frischmann in die Pflicht. Sie könnte etwa KMUs bei derartigen Musterprozessen unterstützen. Denn kein Rechtsschutz übernehme derartige Fälle, die schon gar nicht für KMUs bzw. kleine Handwerker aus eigener Tasche zu finanzieren seien. "Die Wirtschaftskammer fordert ja auch ständig KMUs zu mehr Online-Präsenz auf", meinte er.

Der Online-Shop 4betterdays.com ist seit August 2013 als eigene Gesellschaft tätig. Und bietet derzeit nach eigenen Angaben knapp 100 klein- und mittelständischen Unternehmen eine digitale Heimat.

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