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Data-Retention

Kommentar: Eifersucht und Vorratsdaten

In der Debatte um die Vorratsdatenspeicherung (die, weniger euphemistisch ausgedrückt, eine verdachtsunabhängige Totalerfassung der Verbindungsdaten aller bedeutet) wird oft angemerkt, dass die Befürchtungen der Kritiker schon deshalb überzogen wären weil lediglich Verbindungsdaten gespeichert werden, die Inhalte der Kommunikation blieben dabei jedoch unbe(ob)achtet. Diese Argumentation ist so unsinnig, dass sie eigentlich jedesmal in der Luft zerrissen werden müsste. Leider meinen jedoch viele weiterhin, dass es gar nicht so schlimm ist, wenn erfasst wird, wer wann wo mit wem telefoniert etc. Aber ist dies wirklich so „nichtssagend“ bzw. „harmlos“ wie die Politik nicht müde wird zu erläutern? Am Beispiel der Mehrwertnummern wird deutlich dass Rufnummern bereits in sich eine bestimmte Information tragen können – so gibt es beispielsweise Rufnummern, die lediglich zur Bezahlung von bestimmten Internetdiensten dienen. Wer diese anruft, dessen Intention ist recht klar, gleiches gilt für E-Mailadressen, bei denen es um bestimmte Sachverhalte geht, so z.B. Adressen von Beratungszentren in Bezug auf spezifische Problematiken (fiktives Beispiel: aidsberatung@provider.xyz.de). Doch selbst _wenn_ es sich nicht um derart aussagekräftige Nummern und Adressen handelt, so geben die gespeicherten Daten Auskünfte über Beziehungsgeflechte und (persönliche) Verbindungen.

Erwähnt sei in diesem Zusammenhang die frühere Überlegung, auch nicht erfolgreiche Anrufe (besetzt, verwählt und rechtzeitig gemerkt usw.) in die Speicherung miteinzubeziehen. Anlass hierfür war die Überlegung, dass es beispielsweise auch Informationen gebe, die nicht mittels Sprache, sondern über Codes übermittelt werden (dreimal klingeln lassen, auflegen, erneut dreimal klingeln lassen). Diese Argumentation folgt der Idee, dass im Endeffekt alles irgendwie verdächtig ist bzw. irgendwie zur Aufklärung von Straftaten helfen könnte, wenn man es nur speichert, die Parallele zum Messie, der alles aufbewahrt weil er geradezu panische Angst davor hat, etwas wegzuwerfen, was er ggf. später noch einmal nutzen könnte, wird deutlich.

Wie weit diese Überlegungen gehen zeigte sich z.B. in Deutschland an einem Fall, in dem es dem Verdächtigen zur Last gelegt wurde, dass er sein Handy zu Hause ließ. Dies wurde als konspirative Handlung gewertet – was letztendlich also besagt, dass ganz normale Tätigkeiten und Verhaltensweisen, wird das Netz der Verdächtigung erst einmal ausgeworfen, zu Verdachtsmomenten werden (können).

Wer hat da angerufen?
In Deutschland hat die Politik beim Thema Vorratsdatenspeicherung einmal erwähnt, dass diese ja auch positive Wirkung haben könnten, immerhin könnte sich ein zu Unrecht Beschuldigter so entlasten. Dies ist eine perfide Logik – zum einen stellt sie den Gedanken der Unschuldsvermutung auf den Kopf, zum anderen ist dies der Direktweg zur Speicherung der Inhaltsdaten da früher oder später die logische Weiterführung dieses Gedankens heißen muss: ja, aber wenn auch die Inhalte gespeichert werden (und natürlich dann auch noch die DNS-Proben usw.), dann kann sich jemand noch schneller entlasten.

In der Überschrift habe ich von „Eifersucht“ gesprochen und tatsächlich macht das Beispiel des eifersüchtigen Partners deutlich, wie der Staat an Hand der Verbindungsdaten vorgehen wird: es wird alles in das Puzzle „verdächtig“ hineingepresst, notfalls mit Gewalt. Aus den diversen Kitschromanen und -filmen (wie auch Thrillern etc.) kennt man dieses Verhalten bei den eifersüchtigen Partnern, die, einmal misstrauisch geworden, jedes Ausgehen, jede Veränderung im Aussehen, jede Stimmmodulation beim Telefonieren oder jede Mimik beim Emailen dann in ihre Misstrauenspuzzle einfügen – im Zweifel gegen den Verdächtigen also.

Und auch die Verbindungsdaten spielen hier oft eine große Rolle – wer hat wann angerufen? Wen hat der Partner zuletzt angerufen? Wieso steht eine fremde Nummer im Display und wieso hat derjenige angerufen, der gestern vorgab, sich verwählt zu haben? In vielen Kitschfilmen geht es dann gut aus – irgendwann erkennt der eifersüchtige Partner seine Dummheit, entsorgt sein Misstrauen und der verzeihende Verdächtige lacht gemeinsam mit ihm darüber, wie der fünfte Anruf der schusseligen Oma, die immer die letzte Zahl der Rufnummer falsch eintippt, dafür sorgte, dass von einer Affäre mit jemandem ausgegangen wurde.

Doch in der politischen Auseinandersetzung mit dem „Gegner“ sind die Folgen solch exzessiver Verdächtigungen, die jedes Verhalten in die „schuldig“-Szenerie einfügt, weniger amüsant und versöhnlich. Beobachtung, Verdächtigung, Ausspähung, ggf. Hausdurchsuchungen oder gar Verurteilungen bringen nicht nur für den direkt Betroffenen, sondern auch für dessen Umfeld Misstrauen und Angst mit sich, gerade das freie, ohne Angst mögliche Agieren, wird so unmöglich. Und das ist alles andere als lustig.

Die Vorratsdatenspeicherung, auch wenn sie wegen des Wortes „Vorrat“ so harmlos, hübsch und sinnig anhört, ist nichts anders als eine verdachtsunabhängige Speicherung von Verbindungsdaten, die zum Teil bereits selbst Auskünfte über Inhalte geben. Die Argumentation, dass diese Daten ja nur zur Aufklärung von Straftaten dienen werden, ist nichts als Sand in den Augen der Kritiker – demzufolge könnte jede Form von Datensammlung mit diesem Pauschargument begründet werden. Und weiterhin ist nicht klar, was nicht schnell vom Gesetzgeber als Straftat definiert werden kann – auch die Ansage, dass sich die VDS niemals auf Urheberrechtsverletzungen beziehen wird, is angesichts der vielfältigen Engagements der entsprechenden Lobbyisten, kaum glaubwürdig. Wenn Urheberrechtsverletzungen erst als schwere Straftaten definiert werden, ist der Weg zu den VDS-Daten frei. Soweit sollte es nicht kommen, aber leider ist mit Österreichs „Ja“ zur VDS eben diese Weg beschritten worden.

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