Aktivisten klagen Großbritannien wegen Netz-Überwachung
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Die drei britischen NGOs Big Brother Watch, Open Rights Group und English PEN sowie Constanze Kurz vom Chaos Compute Club sind der Meinung, dass die Internet-Überwachungsprogramme der britischen Regierung gegen europäisches Recht verstoßen, wie arstechnica berichtet. Das britische Government Communications Headquarter (GCHQ) sei einer der Hauptbetreiber von digitalen Überwachungsprogrammen, vor allem was den europäischen Raum angehe. Die Klage wurde am Donnerstag beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eingereicht.
In der 67-seitigen Klageschrift heißt es, das Abfangen von Nachrichten im Netz verstoße gegen Artikel acht der Europäischen Menschenrechtskonvention, in dem das Recht auf Privat- und Familienleben sowie gesicherte Korrespondenz verbrieft sind. Artikel acht enthält allerdings auch eine Ausnahme, die den Schutz der nationalen Sicherheit betrifft. Die Kläger argumentieren aber, dass die breitflächigen Abhörprogramme des GCHQ niemals durch eine spezifische rechtliche Handhabe abgedeckt werden können und sich deshalb auch jeglicher Kontrolle entziehen.
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