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USA

Apple muss iPhone von Drogendealer nicht entsperren

In der Kraftprobe mit Apple um die Entsperrung von iPhones wollen die US-Behörden die Entscheidung eines New Yorker Richters zu Gunsten des Konzerns kippen. In einem neuen Antrag apellierten die zuständige New Yorker Staatsanwaltschaft und das Justizministerium an das Bezirksgericht, Apple doch noch dazu zu zwingen, das iPhone eines Verdächtigen für die Ermittler zu entsperren.

Zuvor hatte ein Richter des Gerichts entschieden, dass die Regierung mit einem Gesetz aus dem 18. Jahrhundert keine angemessene rechtliche Grundlage gefunden habe, um das Entsperren eines iPhones zu fordern. Der sogenannte „All Writs Act“ von 1789 gibt Richtern grundsätzlich das Recht, alle nötigen Maßnahmen zur Durchsetzung des Rechts anzuordnen. Auch Apple warnt, damit könnten in Zukunft alle möglichen Maßnahmen verfügt werden.

Durchsuchungsbefehl für iPhone

Die Behörden kontern nun in dem am späten Montag eingereichten Antrag, der Richter James Orenstein scheine sich vor allem um mögliche zukünftige Überwachungsmöglichkeiten zu sorgen - was aus ihrer Sicht mit dem vorliegenden Fall aber nichts zu tun habe. Es gebe einen Durchsuchungsbefehl für das iPhone des festgenommenen Drogenhändlers - und Apple müsse dabei helfen, ihn zu erfüllen.

Der New Yorker Fall ist vor allem wichtig angesichts eines ähnlichen Verfahrens in Kalifornien. Dort hatte eine Richterin Apple dazu verpflichtet, dem FBI beim Entsperren eines iPhones zu helfen, das von einem toten Attentäter genutzt worden war. Auch dort bezieht sich die Regierung auf das Gesetz von 1789. Apple weigert sich in dem Verfahren, das für politische Debatten sorgte, die Anordnung zu erfüllen und verwies zuletzt auch die New Yorker Entscheidung.

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