Warum "E-Mail war im Spam" vor Gericht keine gute Ausrede ist
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In einem kuriosen Fall, in dem ein Ehepaar in Österreich von einem Maklervertrag fristgerecht zurücktreten und sich so die Provision ersparen wollte, wurde dem betroffenen Makler nun auch in dritter Instanz vom Obersten Gerichtshof (OGH) Recht gegeben, wie Heise berichtet. Das Ehepaar war nach Besichtigung eines Hauses innerhalb der 14-tägigen Frist von dem Vertrag zurückgetreten, hatte aber schon Wochen zuvor vom Makler per E-Mail Unterlagen bekommen, die allerdings im Spam-Ordner landeten.
14-tägige Frist längst vorbei
Das Gericht gab dem Makler Recht, der darauf bestand, dass die 14-tägige Frist bereits mit dem Versand bzw. Empfang seiner E-Mail durch das Ehepaar begonnen habe. Das Ehepaar, das das Haus schließlich später kaufte, dem Makler aber keine Provision zahlen wollte, berief sich darauf, die Unterlagen nie bekommen bzw. übersehen zu haben, da sie im Spam landeten.
Das Gericht ließ diese Argumentation nicht gelten. Wer zustimme, rechtlich relevante Dokumente per Mail zu bekommen, müsse auch damit rechnen, dass diese im Spam-Ordner landen. Auch Mails, die vom E-Mail-Programm oder einem Webmail-Anbieter automatisch dorthin aussortiert werden, gelten als zugestellt.
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