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Auskunftei

Datenschützer gehen gegen Auskunftsdienst Moneyhouse vor

Der Schweizer Wirtschaftsauskunftsdienst Moneyhouse, der auch Bonitäts- und Firmenbuchinformationen zu österreichischen Firmen und Personen zusammenträgt, ist in seinem Heimatland im Visier des obersten Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür. Dieser strengt nun ein Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht an, weil Moneyhouse Thürs Empfehlungen nur zum Teil umsetzen will.

In Österreich ist Moneyhouse „noch nicht aufgefallen“, wie Datenschützer Hans Zeger der APA sagte. Als Grund dafür nannte er die aus seiner Sicht mangelnden Datenschutzbestimmungen. Wirtschaftsauskunftsdiensten sei hierzulande vieles erlaubt, was in anderen „zivilisierten“ Ländern längst verboten sei. „Wir sind in Österreich bei den Grundrechten irgendwo zwischen Afghanistan und Usbekistan.“

Regelung längst überfällig

2010 habe der Nationalrat per Entschließung versprochen, bis Ende des Jahres (2010) zu regeln, was Wirtschaftsauskunfteien dürfen und was nicht. Bis heute sei aber nichts passiert, da das politische Interesse nicht da sei, eine grund- und EU-rechtskonforme Regelung zu schaffen. „Im Prinzip können Wirtschaftsauskunftsdienste machen, was sie wollen“, beklagt Zeger von der Arge Daten. Die Arge Daten habe in der Vergangenheit bereits rund 20 Klagen gegen verschiedene Wirtschaftsauskunftsdienste erfolgreich durchgebracht. „Aber in der Summe nützt das nichts“, so Zeger. Es würden dann lediglich in Einzelfällen Daten gelöscht.

Anders die Situation in der Schweiz. Dort wurde wegen zahlreicher Beschwerden gegen Moneyhouse der eidgenössische Datenschutzbeauftragte Thür aktiv. „Die Auskunftei Moneyhouse macht auf ihrer Website zahlreiche Daten von Privatpersonen zugänglich, auch von solchen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind; zum Beispiel den Wohnort, das Geburtsdatum und den Beruf, aber zum Teil auch Angaben über die Familie und die Liegenschaft“, teilte Thür am Donnerstag in Bern mit.

Beschwerden von Österreichern

Auch Österreicher haben sich über die Praktiken von Moneyhouse beschwert, wie aus dem Bericht des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) hervorgeht: „Der EDÖB hat viele Beschwerden sowohl von liechtensteinischen als auch von österreichischen Bürgern erhalten. Es haben in der Folge beide Datenschutzbehörden interveniert.“

Von 2012 bis 2014 führte Thür eine sogenannte Sachverhaltsabklärung durch. In der Zwischenzeit hat Moneyhouse einen Teil der Empfehlungen umgesetzt. Diese betrafen die Richtigkeit von Daten und Löschgesuche.

Andere vom Datenschützer beauftragte Änderungen will Moneyhouse aber nicht akzeptieren. Es geht dabei um die Prüfung von Interessensnachweisen bei Bonitätsabfragen, die Zulässigkeit der Suchmaschinen-Indexierung sowie die Frage, ob Moneyhouse Persönlichkeitsprofile bearbeitet. „Ziel des Weiterzugs (an das Gericht, Anm.) ist es, den Persönlichkeitsschutz der Bürgerinnen und Bürger sowie die Rechtssicherheit im Bereich der Auskunfteien und des Adresshandels zu stärken“, erklärte Thür in einer Aussendung.

Moneyhouse bietet nach eigenen Angaben Informationen zu weltweit mehr als 220 Millionen Unternehmen, teils sind die Daten kostenlos erhältlich. Die Firma, die die Plattform Moneyhouse betreibt, heißt itonex ag und sitzt im schweizerischen Rotkreuz.

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